Berlin. Das BKA kann Gefährder künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten. Allerdings nur unter bestimmen Voraussetzungen.

Gefährlichen Islamisten kann künftig zur besseren Überwachung eine elektronische Fußfessel angelegt werden. Das sieht die am Freitag vom Bundesrat angenommene Novelle des BKA-Gesetzes vor. Demnach kann das Bundeskriminalamt (BKA) potenzielle Gefährder zum Tragen des Ortungsgerätes verpflichten.

Diesen Verdächtigen kann verboten werden, sich von ihrem Wohnort zu entfernen. Allerdings kann das BKA eine Fußfessel nur verfügen, sofern für die Person keine Landespolizei zuständig ist. Die Überwachung der meisten der über 500 bekannten Gefährder unterliegt derzeit dem Landesrecht.

Reaktion auf den Terroranschlag in Berlin

Das Gesetz ist eine Konsequenz aus dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember. Der Täter Anis Amri war von den Behörden als Gefährder eingestuft, sie hatten ihn aber aus dem Blickfeld verloren. Die Fußfessel muss ein Richter anordnen. Nur bei Gefahr im Verzug kann das BKA ohne Richter entscheiden. Diese muss aber schnell nachgeholt werden.

Mit dem neuen BKA-Gesetz soll die Wiesbadener Behörde auch umstrukturiert werden. Dazu gehört die Modernisierung der IT-Systeme. Rechnung getragen wird auch Vorgaben des Verfassungsgerichts.

Dieses hatte im April 2016 geurteilt, dass heimliche Überwachungen von Wohnungen, Computern und Telefongesprächen zwar mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Die Eingriffe seien aber in vielen Bereichen unverhältnismäßig und müssten begrenzt werden. (rtr)