Berlin. Eine Initiative des Bundesrates möchte der NPD die staatliche Finanzierung streichen. Heiko Maas glaubt an eine schnelle Umsetzung.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) schließt sich der Initiative des Bundesrates an und will der rechtsextremen NPD die staatliche Finanzierung entziehen. „Entsprechende Möglichkeiten sollten wir sehr sorgfältig prüfen“, sagte Maas unserer Redaktion. „Das ist in dieser Legislaturperiode machbar“, sagt der Minister.

Steuermittel für die NPD kritisierte er als „eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze“. Das Konzept der NPD missachte die Menschenwürde und sei mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Nach dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber einen Wink gegeben, die Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien abzustellen. Daran knüpft Maas jetzt an: „Wir nehmen die Andeutung des Bundesverfassungsgerichts zum Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung sehr ernst.“

Inoffizielles Papier mit 20 Punkten

Während die Länder, Maas und SPD-Fachpolitiker wie Fraktionsvize Eva Högl das Innenministerium in der Pflicht sehen, hält sich Amtschef Thomas de Maizière (CDU) bedeckt. Formal wäre er federführend. Doch gibt es in seinem Haus zahlreiche Bedenken.

Das Innenministerium beruft sich darauf, dass Gesetzesinitiativen im Bereich des Wahl- und Parteienrechts aus dem Parlament selbst kommen müssten. Man sei bereit, sie seitens der Regierung mit einer „Expertise“ zu unterstützen. Es sei eine „vertiefte verfassungsrechtliche Prüfung erforderlich“, heißt es in einem sogenannten „Non-Paper“.

„Kleines Verbotsverfahren“ möglich

Das inoffizielle Papier, das dieser Redaktion vorliegt, umfasst 20 Punkte. Darin gibt das Ministerium zu bedenken, dass in der Wissenschaft „erkennbar die Skepsis“ überwiege, und spielt den Ball nach Karlsruhe. Die verfassungsrechtlich „sicherste Variante“ sei, den Entzug der Finanzierung dem Bundesverfassungsgericht zuzuweisen. Zuvor müsse „nach allgemeiner Auffassung“ das Grundgesetz geändert werden.

Verfassungsrechtlich spräche einiges dafür, das Entzugsverfahren als „kleines Verbotsverfahren“ auszugestalten. Aber dann müsse man bedenken, dass es mit demselbem hohen Verwaltungsaufwand und denselben politischen Schwierigkeiten wie ein normales Verbotsverfahren verbunden wäre. Alternativ wäre dem Papier zufolge möglich, die Hürden für einen Entzug der Finanzen zu ändern, also die Anforderungen an Wahlerfolge, Stimmen, Mandate. Dann allerdings würde der Entzug alle Parteien und nicht nur verfassungsfeindliche Gruppierungen wie die NPD treffen, schreiben die Experten im Ministerium.