Berlin. Die Verfassungsrichter halten die rechtsextreme NPD für zu unwichtig, um sie zu verbieten. Das klingt erstmal gut – ist es aber nicht.

Es gibt eine gute Nachricht und eine schlechte. Die schlechte ist, dass das andauernde verfassungsfeindliche Gehabe einer Partei nicht reicht, um verboten zu werden. Die gute Nachricht ist: Die obersten Richter in Deutschland halten die NPD für zu unwichtig, als dass es sich überhaupt lohnen würde, sie zu verbieten.

Die Begründung der Karlsruher Verfassungsrichter, die einen Antrag des Bundesrats auf ein Verbot der rechtsextremen NPD ablehnten, klingt erstmal logisch: Die Partei sei zu klein, sagen sie, zu unbedeutend, als dass man ihr umwälzende Kräfte zuschreiben könnte. Und tatsächlich: Die NPD hat einiges von ihrer Bedeutung in den vergangenen Jahren verloren. Sie ist in keinem Landtag mehr vertreten, ist zerstritten, gefühlt nimmt man kaum noch Notiz von ihr.

Ein Verbot wäre ein Zeichen gewesen

Trotzdem ist und bleibt die Partei verfassungsfeindlich, demokratiefeindlich, menschenfeindlich. Sie beruft sich auf das Erbe des Nationalsozialismus’ und will die demokratische Grundordnung des Landes unterwandern. Ob sie das schaffen würde, ist eine andere Frage. Zudem bekommt sie Geld aus Steuermitteln, was moralisch kaum zu ertragen ist.

Mit einem Verbot hätten die Richter, hätte die Gesellschaft die Demokratiefeinde nicht mundtot bekommen, das sicherlich nicht. Ein Gesetz hat noch nie gegen eine Gesinnung geholfen – und ein Verbot hätte die ausländerfeindlichen und rassistischen Positionen der NPD nicht verschwinden lassen.

Aber ein Verbot der Partei wäre ein Zeichen gewesen. Ein Zeichen dafür, dass der deutsche Rechtsstaat Grenzen hat, die auch eine Partei – egal wie klein und unbedeutend sie sein mag – nicht überschreiten darf. In Zeiten, in denen der Rechtspopulismus, und das nicht nur in Deutschland, immer weiter erstarkt und seinen Platz in der Mitte zu finden versucht, wäre dieses Zeichen wichtig gewesen.