Berlin. Schärfere Sanktionen oder doch ein eigener neuer Straftatbestand: Die Union ist in der Frage nach dem Umgang mit Fake-News gespalten.

Innerhalb der Union streiten Politiker über den richtigen Umgang mit gefälschten Nachrichten: CDU-Innenpolitiker Ansgar Heveling sieht einen Straftatbestand für Desinformationskampagnen im Internet skeptisch. Es gebe diverse Straftatbestände wie Verleumdung und üble Nachrede, die in diese Richtung gingen, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages am Montag der Nachrichtenagentur Reuters.

„Die Frage ist, ob da überhaupt noch Raum für einen eigenen neuen Straftatbestand gegen Desinformationen im Internet ist. Ich sehe das eher zurückhaltend.“ Entsprechende Forderungen waren aus seiner Fraktion gekommen.

CSU-Innenpolitiker beklagt Regelungslücke

Heveling fügte aber hinzu, sofern es um gezielte Kampagnen gehe, halte er schärfere Sanktionen im Strafrecht für sinnvoll. „Wenn die üble Nachrede oder die Verleumdung Kampagnencharakter haben, spricht das für eine Strafverschärfung.“ Versuche der Einflussnahme auf die Wahl und die öffentliche Meinung werde es gerade zur Bundestagswahl wahrscheinlich geben. „Wichtig ist, dass öffentlich gemacht wird, dass so etwas passieren kann, um die Bereitschaft zur Reflektion zu erhöhen."

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer, bekräftigte seine Forderung nach einem Straftatbestand. Im Strafrecht gebe es eine Regelungslücke, sagte der CSU-Politiker zu Reuters. Den Tätern gehe es nicht in erster Linie um die Ehre einer Person, sondern darum, mit falschen Informationen eine bestimmte Wirkung zu erzielen.

Bestimmte Fälschungen strafrechtlich relevant

Das Justizministerium gab sich zurückhaltend. Schon nach dem geltenden Recht könnten bestimmte Fälschungen strafrechtlich relevant sein, etwa Zitate, die Personen untergeschoben würden, sagte ein Sprecher unter Verweis auf Äußerungen von Minister Heiko Maas (SPD). (rtr)