Berlin. Kinder sollen ihre leiblichen Väter kennenlernen dürfen – auch wenn die nur Samenspender waren. Das fordert Gesundheitsminister Gröhe.

Das Bundesgesundheitsministerium will eine Kartei für Samenspender aufbauen, damit Kinder, die aus künstlicher Befruchtung hervorgegangen sind, die Identität ihres leiblichen Vaters erfahren können. Zu jeder Spende sollen Samenbanken künftig den Namen und den Vornamen sowie Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift des Spenders speichern müssen. Das berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Gesetzentwurf. Der Bericht wurde inzwischen aus dem Ministerium bestätigt.

Der Sprecher von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte, über den Entwurf werde derzeit in den Ressorts abgestimmt. In der Vereinbarung von Union und SPD von Ende 2013 heißt es: „Wir werden das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln.“ In Deutschland sollen nach Schätzungen seit den 1970er Jahren etwa 100.000 Kinder durch künstliche Befruchtung oder den Samen von Spendern geboren worden sein.

Keine rechtliche Vaterschaft implizit

Damit die Spendenbereitschaft nicht abnimmt, will Gesundheitsminister Gröhe der Zeitung zufolge klarstellen, dass Samenspender rechtlich nicht zum Väter erklärt werden können – und damit vor Unterhalts- und weiteren Ansprüchen geschützt sind.

Durch eine anonyme Samenspende gezeugte Kinder können von der Reproduktionsklinik Auskunft über ihren biologischen Vater verlangen, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang 2015 entschieden. „Auf jeden Fall“ solle das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode unter Dach und Fach kommen, sagte der Ministeriumssprecher am Samstag.

Nur das Kind kann Identität des Vaters erfahren

Samenbanken dürften den Samen dem Zeitungsbericht zufolge nur noch an reproduktionsmedizinische Einrichtungen übergeben, die ihrerseits verpflichtet sind, die Daten der Mutter und des Kindes festzuhalten. Aus diesen Angaben solle bei dem in Köln ansässigen Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information ein bundesweites Samenspenderregister entstehen, das die Daten zu jedem erzeugten Kind 110 Jahre lang speichern muss.

Weder der Spender noch die gesetzlichen Eltern des Kindes sollen selbst Anspruch darauf haben, voneinander zu erfahren. Bloß dem Kind werde dieser Anspruch eingeräumt, ab seinem 16. Lebensjahr dürfe es ihn dann auch nur noch selbst wahrnehmen. Kind und Samenspender sollten die Informationen gleichzeitig bekommen, so dass sich auch der leibliche Vater auf eine Begegnung einstellen könne. (dpa/aba)