Berlin. Sexuelle Handlungen gegen den „erkennbaren Willen“ einer Person gelten fortan als Straftat. Dies hat der Bundesrat nun beschlossen.

In Deutschland gilt künftig ein strengeres Sexualstrafrecht, in dem das Prinzip „Nein heißt Nein“ festgeschrieben ist. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin der Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen zu. Die Bestrafung eines Täters hängt künftig nicht mehr davon ab, ob er Gewalt oder Drohungen angewendet hat. Künftig ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den „erkennbaren Willen“ des Opfers vorgenommen wird. Dann drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Einschneidende Reform

Neu ist auch ein Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Er verbietet, einen Menschen in sexuell bestimmter Weise zu begrapschen und dadurch zu belästigen. Dies kann nun mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Der Bundestag hatte die Reform Anfang Juli einstimmig verabschiedet. Die letzte, einschneidende Reform im Sexualstrafrecht liegt knapp 20 Jahre zurück. 1997 wurde die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt. (epd/dpa)