Düsseldorf. Kerim Marc B. soll in Syrien für den Islamischen Staat gekämpft haben. Die Bundesanwaltschaft zitierte vor Gericht verräterische Chats.

Der mutmaßliche IS-Terrorist Kerim Marc B. soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft für sieben Jahre hinter Gitter. Der 23-Jährige aus Kranenburg am Niederrhein habe in Syrien dem Anführer der Terrormiliz Islamischer Staat, Abu Bakr al-Bagdadi, die Treue geschworen und an Kämpfen teilgenommen, sagten die Vertreter der Bundesanwaltschaft am Freitag in ihrem Plädoyer vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht.

Er sei ein überzeugter Dschihadist, der noch in der Untersuchungshaft in Dortmund versucht habe, Mitgefangene zu rekrutieren. Die Erlebnisse in Syrien hätten ihn nicht von seiner Gesinnung abgebracht, im Gegenteil. Es sei alles richtig gewesen, was er in Syrien gemacht habe, habe er Zeugen gesagt.

In Syrien unter dem Namen „Abu Zulfikar“ gekämpft

Unter dem Namen „Abu Zulfikar“ soll der Angeklagte einer Einheit überwiegend bosnischer IS-Kämpfer angehört haben. Er habe von den Gräueltaten des IS gewusst und die Tötung „Ungläubiger“ befürwortet.

Nur wegen einer schweren Virusinfektion und eines Granatsplitters im Bein sei er 2014 für ein halbes Jahr nach Deutschland zurückgekehrt. Als der IS das Kalifat ausgerufen habe, sei er Anfang Juli 2014 erneut nach Syrien gereist und habe sein Leben in Deutschland aufgegeben.

Seine Frau habe er in Deutschland zurückgelassen. Sie habe sich während der Ehe voll verschleiern müssen und nicht einmal einen Schlüssel für die eigene Wohnung gehabt. Er habe ihr dann angekündigt, sich in Syrien eine andere Frau zu nehmen.

Kerim B. gesteht IS-Mitgliedschaft

Der Angeklagte hatte seine IS-Mitgliedschaft gestanden, aber bestritten, an Kämpfen teilgenommen zu haben. Die Bundesanwaltschaft zitierte allerdings verdächtige Passagen aus Chats mit Familienangehörigen: „Die Schlacht, wo er gefallen ist, da war ich auch“; „Ich werde den Tod suchen“; „Freue Dich, wenn ich auf dem Schlachtfeld sterbe“. Dann habe er berichtet, dass er „zwei Kämpfe hinter sich“ habe und sich nun eine Pause gönnen werde.

Eine Cousine habe berichtet, dem Angeklagten sei im Kampf etwas auf den Kopf gefallen. Ein Foto zeigt den Angeklagten mit Kalaschnikow und Handgranaten. Vor seiner Abreise habe er ein Testament gemacht, wie es Dschihadisten empfohlen werde.

Bundesanwaltschaft lehnt Verurteilung nach Jugendstrafrecht ab

Die Bundesanwaltschaft lehnte eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ab. Zwar sei der Angeklagte noch nicht 21 Jahre alt gewesen, als er nach Syrien ging, und somit noch Heranwachsender; es handele sich bei ihm aber keineswegs um einen „jugendlichen Ausreißer“.

Der 23-Jährige wurde in Dortmund geboren, wuchs in Kranenburg nahe der holländischen Grenze auf und hatte zuletzt in Düsseldorf gewohnt. In Deutschland habe er an der Koran-Verteilaktion „Lies“ teilgenommen. Der Prozess hatte am 2. März begonnen. Das Urteil ist für den 6. Oktober geplant. (dpa)