Berlin. Ein Gesetz fürs Netz: Wlan-Anbieter müssen nicht länger fürchten, für illegale Aktivitäten von Nutzern des Netzwerks belangt zu werden.

Der Bundestag hat den Weg für mehr offene WLAN-Netze in Deutschland freigemacht. Das Parlament stimmte am Donnerstag in Berlin einem Gesetzentwurf zu, wonach die Anbieter solcher drahtloser Internetzugänge nicht mehr für Rechtsverstöße der Nutzer im Netz haften müssen. Die unklare bisherige Rechtslage gilt als ein wesentlicher Grund, warum es in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern bisher eher wenig offene WLAN-Netze gibt. Diese gelten etwa für Cafés, Restaurants und Hotels, auf Flughäfen aber auch in Einkaufszentren, Arztpraxen und Bürgerämtern mittlerweile als wichtiger Wettbewerbsfaktor.

Grüne und Linke gegen den Entwurf

Nach mehr als einjähriger Diskussion hatten sich die Fachexperten der Koalition erst in dieser Woche endgültig auf die Gesetzesformulierung verständigt. Grüne und Linke stimmten gegen den Entwurf, weil sie die rechtlichen Bedenken mit der Regelung nicht vollständig beseitigt sehen.

Die Änderung des Telemediengesetzes (TMG) sieht konkret vor, dass WLAN-Anbieter ebenso von Haftungsrisiken befreit werden wie sie für Internetanbieter, beispielsweise die Deutsche Telekom, gelten. Jeder kann damit künftig sein Netz für andere öffnen, ohne dafür belangt zu werden, wenn diese etwa illegal Dateien herunterladen oder verbotene Inhalte einstellen. Anders als im früheren Entwurf des Wirtschaftsministeriums ist nicht mehr vorgesehen, dass WLAN-Anbieter ihr Netz durch eine Vorschaltseite oder ein Passwort vor Missbrauch schützen müssen. (rtr)