Karlsruhe. Die Linke wollte mehr Oppositionsrechte in der Verfassung verankern. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jetzt abgelehnt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Forderung der Linken nach mehr Rechten für die Opposition im Bundestag am Dienstag zurückgewiesen. Der verfassungsrechtliche Grundsatz effektiver Opposition umfasse kein Gebot spezifischer Oppositionsfraktionsrechte, entscheid der zweite Senat am Dienstag in Karlsruhe.

Die Linke war bis vors Verfassungsgericht gezogen, weil sie in Zeiten der großen Koalition wichtige Instrumente der Oppositionsarbeit in Gefahr sieht. Im Bundestag stellen die beiden Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken 127 der 630 Parlamentarier. Damit sind sie selbst gemeinsam zu schwach, um gegen die große Koalition aus CDU, CSU und SPD bestimmte, im Grundgesetz verankerten Minderheitsrechte wahrzunehmen, für die ein Viertel der Abgeordneten nötig ist. (Az. 2 BvE 4/14).

Allerdings hatte die Koalitionsmehrheit ihnen für dieses Legislaturperiode zusätzliche Rechte zugebilligt. Die Linke verlangte aber eine generelle Verankerung im Grundgesetz. (dpa)