Berlin. Meist geht es um Verstöße gegen Auflagen zur Meldepflicht: Sanktionen der Jobcenter für Langzeitarbeitslose summieren sich gewaltig.

Langzeitarbeitslosen in Deutschland geht jedes Jahr ein dreistelliger Millionenbetrag durch Sanktionen der Jobcenter verloren: Seit 2007 haben die Hartz-IV-Bezieher dadurch bereits 1,7 Milliarden Euro eingebüßt – und der Bund einen entsprechenden Betrag eingespart. Das geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit hervor, die die Behörde auf Anfrage der Vizevorsitzenden der Linken-Bundestagsfraktion, Sabine Zimmermann, zusammengestellt hat.

Allein im vergangenen Jahr behielten die Jobcenter insgesamt 170 Millionen Euro ein – die durchschnittliche Sanktionshöhe betrug 108 Euro. Solche Sanktionen werden unter anderem verhängt, wenn Betroffene Arbeits- oder Ausbildungsangebote ablehnen, wobei grundsätzlich jede Arbeit als zumutbar gilt. Hauptgrund sind aber Verstöße gegen Meldepflichten. Gekürzt werden kann auch, wenn zum Beispiel Vorgaben des Jobcenters missachtet werden. Die Zahl der meist mehrmonatigen Sanktionen war 2015 auf 980.000 gesunken; im Jahresdurchschnitt waren den BA-Daten zufolge 131.776 erwerbsfähige Hartz-Bezieher mit mindestens einer Sanktion belegt, 10.000 weniger als im Jahr zuvor.

Ein Drittel der Kläger ist erfolgreich

Zimmermann nannte die Sanktionen verfassungswidrig und forderte die Bundesregierung auf, die Kürzungen umgehend abzuschaffen. „Die Sanktionen verstoßen insbesondere gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Grundrechte kürzt man nicht“, sagte die Arbeitsmarktexpertin der Linken-Fraktion dieser Zeitung. „Anstatt die erwerbslosen Menschen mit Sanktionsinstrumenten permanent unter Druck zu setzen und Leistungen zu kürzen, sollte die Bundesregierung daran arbeiten, wie mehr und fair entlohnte Arbeitsplätze entstehen können.“ Zimmermann verwies darauf, dass auch das Sozialgericht Gotha die Sanktionsregeln bei Hartz IV als verfassungswidrig eingestuft und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Die Bundesregierung sollte auf dieses Urteil nicht warten, meinte sie. Erst vor Kurzem war bekannt geworden, dass Hartz-Bezieher, die gegen solche Sanktionen Widerspruch einlegen, in über einem Drittel der Fälle erfolgreich sind. Die Bundesagentur für Arbeit hält die Quote der Sanktionen, gemessen an über vier Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfängern, für gering. Dies bedeute, dass die Spielregeln von der Mehrheit der Kunden akzeptiert würden.