Berlin. Mit dem Karlsruher Urteil zum BKA-Gesetz ist Innenminister de Maizière nicht einverstanden. Es erschwere den Kampf gegen den Terror.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz kritisiert. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, „ständig dem Gesetzgeber in Sachen Sicherheit in die Arme zu fallen“, sagte der CDU-Politiker dem „Spiegel“. So wichtig ein nationaler Grundrechtsschutz auch sei, er müsse auch „im Angesicht der Internationalisierung von Gefahren betrachtet werden“.

Das jüngste Urteil der Karlsruher Richter erleichtere den Kampf gegen den Terrorismus nicht, äußerte de Maizière dem „Spiegel“-Bericht zufolge sein Unverständnis für die Einwände der Karlsruher Richter. Das Gericht habe Bedenken geäußert, die er so nicht teile. So sei der Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden unerlässlich. „Alle Experten erkennen das an“, zitiert ihn der „Spiegel“. Wie real die Gefahr sei, hätten nicht zuletzt die Anschläge von Paris, Istanbul und Brüssel gezeigt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch umfangreiche Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) für verfassungswidrig erklärt und ein entsprechendes Gesetz gekippt. Das BKA-Gesetz muss deshalb bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden. (fmg/dpa)