Berlin. Wann die Regierung entscheidet, ob es ein Verfahren gegen Böhmermann gibt, bleibt weiter offen. Es soll sorgfältig abgewogen werden.

Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) hat die Bedenkzeit der Bundesregierung in der Affäre um den Satiriker Jan Böhmermann verteidigt. „Wir werden diese Entscheidung dann treffen, wenn wir ganz sicher sind, dass es die richtige Entscheidung ist – und wir werden sie sehr sorgfältig treffen“, sagte er am Donnerstag den ARD-„Tagesthemen“.

Zuvor hatte Regierungssprecher Steffen Seibert bereits erklärt, die Bundesregierung wolle in der Affäre um das Schmähgedicht auf jeden Fall eine Entscheidung treffen – unabhängig von einer möglichen kurzfristigen Änderung des Strafrechts. „Die Bundesregierung drückt sich nicht um eine Entscheidung über die Reaktion auf die türkische Verbalnote. Diese Entscheidung wird getroffen“, sagte Seibert am Mittwoch.

Erdogan betreibt Zivilklage

Die türkische Regierung hatte in einer sogenannten Verbalnote an das Auswärtige Amt ein Strafverfahren nach Paragraf 103 gegen Böhmermann gefordert, weil dieser in einem Schmähgedicht den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan beleidigt hatte. Dabei geht es darum, ob die Integrität des türkischen Staates Schaden genommen hat. Erdogan betreibt zudem eine Zivilklage gegen Böhmermann. In diesem Fall geht es um die persönliche Ehre Erdogans.

Die SPD schlägt vor, eine Sonderregelung für die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter in Paragraf 103 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, nach der die Regierung nun zur Entscheidung aufgerufen ist. (dpa/rtr/epd)