Berlin. Der Fall Böhmermann ist kein juristischer mehr, sondern ein politischer. Deshalb meint ein Jurist: Merkel könnte ihn sofort beenden.

Die Türkei verlangt strafrechtliche Konsequenzen nachdem der Satiriker Jan Böhmermann in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ eine „Schmähkritik“ gegen den Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan verlesen hatte. Nach der Anfrage der Türkei muss die Bundesregierung in einem ungewöhnlichen Fall entscheiden, ob es zu einem Prozess gegen Böhmermann kommt.

Udo Vetter ist Strafrechtler und schreibt regelmäßig Kommentare zu aktuellen Verfahren auf seinem „law-blog“.
Udo Vetter ist Strafrechtler und schreibt regelmäßig Kommentare zu aktuellen Verfahren auf seinem „law-blog“. © imago/Müller-Stauffenberg | imago stock&people

Gemeinsam mit dem Strafrechtler Udo Vetter klärt unsere Redaktion, wie wahrscheinlich ein Prozess ist, welche Strafe Böhmermann zu erwarten hat und warum Angela Merkel den Fall ganz schnell beenden könnte.

Auf welches Gesetz beruft sich Erdogan bei seinem Strafverlangen?

Der türkische Präsident beruft sich auf den Paragrafen 103 des Strafgesetzbuches, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter oder ausländischer Regierungsbeamter regelt. Bevor in diesem Fall ermittelt wird, muss das ausländische Staatsoberhaupt jedoch eine Anfrage an die Bundesregierung stellen. Die Bundesregierung muss dann entscheiden, ob sie einen Prozess zulässt oder nicht. Laut Strafrechtler Udo Vetter handelt es sich um einen Paragrafen, der das Ehrenrecht betrifft. „Das Strafrecht ist in solchen Fällen die Ultima Ratio“, sagt Vetter im Gespräch mit unserer Redaktion.

Wie reagiert die Bundesregierung auf die Anfrage aus der Türkei?

Regierungssprecher Steffen Seibert hat am Montag erklärt, dass die Bundesregierung den Fall noch mehrere Tage prüfen werde. Dabei könnte eine Entscheidung Beobachtern zufolge schnell und einfach erfolgen. „Die Bundesregierung muss nicht die möglichen Straftatbestände prüfen, sondern muss beantworten, ob sich die deutsche Justiz mit Anliegen ausländischer Staatsoberhäupter beschäftigen muss“, sagt der Anwalt Udo Vetter. Angela Merkel und ihre Minister könnten also damit argumentieren, dass die deutsche Justiz sich um möglicherweise schwerwiegendere Fälle kümmern muss. Erdogan hätte dann immer noch die Möglichkeit, im Rahmen des Zivilrechts beispielsweise Schadenersatz zu fordern.

Welche Strafe droht Jan Böhmermann – sollte es zum Prozess kommen?

Der Paragraf 103 sieht bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren vor. In Beleidigungsprozessen werden jedoch selten hohe beziehungsweise Haftstrafen verhängt. „Die meisten Fälle bei Beleidigungen werden sogar eingestellt“, erklärt der Strafrechtler Vetter. Dennoch könne es sein, dass bei einem Prozess ein Amtsgericht Jan Böhmermann wegen seiner Schmähkritik verurteilen würde. Höhere Instanzen könnten dann jedoch im Sinne der freien Meinungsäußerung für Jan Böhmermann entscheiden. Durch den Kontext der Satiresendung „Neo Magazin Royale“ sei das Gedicht von Jan Böhmermann eindeutig keine Schmähkritik, sagt Udo Vetter.

Werden prominente Politiker durch den Paragrafen 103 des Strafgesetzbuches besser gestellt als der einfache Bürger?

Für Udo Vetter ist nicht nur das Verhalten von Erdogan, sondern auch der Paragraf 103 kritikwürdig: „Meiner Meinung nach ist das deutsche Strafrecht bei Fragen der Ehrverletzung viel zu sehr ausgebläht und solchen Paragrafen wird viel zu viel Gewicht beigemessen.“ Während die Justizbehörden bei Delikten wie Raub, Mord oder Betrug von alleine tätig werden können, muss der Geschädigte bei einer Beleidigung erst Anzeige erstatten, bevor eine Staatsanwaltschaft ermittelt. „Allein das zeigt, dass die Delikte an der untersten Skala der Strafgesetzbarkeit angesiedelt sind“, sagt Vetter. Im Gegensatz zum Privatrecht haben ausländische Staatsoberhäupter zudem die Möglichkeit, dem Fall einer Beleidigung über ein Strafverlangen an die Bundesregierung eine politische Komponente beizufügen und so womöglich Druck auszuüben.

Der Chef des Axel-Springer-Verlages, Mathias Döpfner, hat sich in einem offenen Brief mit Jan Böhmermann solidarisiert. Droht ihm nun auch ein Verfahren?

Udo Vetter sagt: „Es ist eher unwahrscheinlich, dass gegen Herrn Döpfner ermittelt wird – ausgeschlossen ist in dem ganzen Fall allerdings nichts mehr.“ Es könnte also sein, dass ein deutsche Staatsanwaltschaft – wie schon bei Böhmermann – Vorermittlungen aufnimmt. Da Mathias Döpfner jedoch nicht das Gedicht wörtlich wiedergegeben hat, geht Udo Vetter davon aus, dass sein offener Brief eher als Solidaritätsbekundung zu verstehen ist. Zudem macht der Springer-Chef deutlich, dass quasi alles, was Jan Böhmermann in seiner Sendung tue, als Satire und Kunstwerk zu verstehen sei. Somit falle das Gedicht auch unter das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Wurde der Paragraf 103 in der Vergangenheit bereits angewandt?

Beim „Christopher Street Day“ 2006 in München hatte die Polizei Ermittlungen wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes eingeleitet. Damals hatten CSD-Teilnehmer ein „Papamobil“ gebaut – mit kirchenkritischen Plakaten und einer Figur von Papst Benedikt XVI., die regenbogenfarbene Haare und Kondome an den Fingern trug. Ein Passant beschwerte sich bei der Polizei über die Darstellung. Die Verantwortlichen wurden letztendlich aber freigesprochen.

Bei dem Besuch des Schahs von Persien im Jahr 1967 hatte es viele Diskussionen um den Paragrafen 103 gegeben. Die Bundesregierung erwartete, dass vor allem aus Studentengruppen heraus zahlreiche Beleidigungen des Schahs erfolgen würden. Die Strafbehörden hatten auch wegen einiger Plakate von Demonstranten Ermittlungen aufgenommen. Der Schah konnte jedoch auf diplomatischem Wege dazu bewegt werden, auf eine Strafverfolgung zu verzichten.

Hätte ein Verfahren vor Gericht ein Signalwirkung für weitere Prozesse?

Für einen Präzedenzfall würde sich ein Prozess wohl nicht eignen. Schließlich lassen sich die ausländischen Staatsoberhäupter, die wie Erdogan ein Interesse an solch einem Prozess hätten, an einer Hand abzählen. „In solchen Fällen kann man sich höchstens autoritäre Staatschefs vorstellen“, sagt Udo Vetter und ergänzt: „Ob Kim Jong-un demnächst auch eine Anfrage an die Bundesregierung stellt, bleibt abzuwarten.“