Berlin. Die Kabinett berät Mittwoch über das Asylpaket II. Damit soll der Familiennachzug für bestimmte Flüchtlingsgruppen gebremst werden.

Nach wochenlangem Streit will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch nun das sogenannte Asylpaket II verabschieden. In der vergangenen Woche hatten sich die Koalitionsspitzen auf mehrere Verschärfungen im Asylrecht verständigt. Nach der offiziellen Themenliste des Bundespresseamts will sich das Kabinett überraschend auch bereits mit einem Gesetzentwurf zur Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten befassen – in der Hoffnung, deren Bürger leichter zurückschicken zu können. Migranten aus diesen Ländern haben wenig Chancen auf ein Bleiberecht, werden aber überdurchschnittlich häufig kriminell. Auch an den Übergriffen von Köln sollen Algerier und Marokkaner besonders häufig beteiligt gewesen sein.

Erst vor einer Woche hatte das Kabinett eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, um kriminelle Ausländer leichter abschieben zu können. Dabei wurde das Strafmaß gesenkt, ab dem bei Verurteilten eine Ausweisung in Betracht zu ziehen ist.

Worauf hat sich die Koalition geeinigt?

Auf die Eckpunkte des Asylpakets II hatten sich die Parteichefs von CDU, CSU und SPD, Angela Merkel, Horst Seehofer und Sigmar Gabriel, bereits im November 2015 verständigt. Bei der Ausarbeitung der Details verhakten sich die Koalitionäre dann aber wieder wochenlang.

Im Zentrum der Auseinandersetzungen stand die Diskussion um den Familiennachzug. Für Flüchtlinge mit eingeschränktem („subsidiärem“) Schutzstatus soll der Familiennachzug – wie eigentlich schon im November vereinbart – für zwei Jahre ausgesetzt werden. Allerdings sollen Angehörige, die noch in Flüchtlingslagern in der Türkei, Jordanien und dem Libanon leben, vorrangig mit Kontingenten nach Deutschland geholt werden.

Die Koalitionäre verständigten sich außerdem darauf, dass Asylbewerber sich mit zehn Euro Eigenanteil an Integrationskursen beteiligen müssen. Abschiebungen sollen erleichtert werden – auch bei gesundheitlichen Problemen der Betroffenen.

Was soll damit erreicht werden?

Bestimmte Flüchtlingsgruppen – unter anderem Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten – sollen künftig in neuen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, wo ihre Asylanträge im Schnellverfahren abgearbeitet werden.

Ob die parallel vorgesehene Einstufung der drei Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten zur beschleunigten Rückführung ihrer Bürger führen kann, ist fraglich. Sie haben dann in der Regel zwar kein Anrecht auf Asyl, solange sie nicht das Gegenteil glaubhaft belegen können. Bereits jetzt gibt es Probleme, weil die Staaten abgelehnte Asylbewerber oft nicht zurücknehmen – obwohl es beispielsweise mit Algerien ein Rückübernahmeabkommen gibt. In der Praxis gestaltet sich die Umsetzung jedoch schwierig, weil die dortigen Behörden viele bürokratische Möglichkeiten haben, sie zu erschweren oder unmöglich zu machen. (dpa)