München. Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, hat sich zu Helfern aus der Neonazi-Szene geäußert. So auch zur „Blood & Honour“-Gruppe.

Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat in ihren am Donnerstag im NSU-Prozess verlesenen Antworten auf Fragen des Gerichts viele der Anklagepunkte bestätigt. Zudem nennt sie Namen mutmaßlicher Unterstützer. Fragen der Bundesanwaltschaft und der Nebenkläger will die 41-Jährige auch weiterhin nicht beantworten. Sie bestreitet auch, an den Morden ihrer inzwischen verstorbenen Kumpel Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mit beteiligt gewesen zu sein oder vorab davon gewusst zu haben.

Zschäpe weist in der von ihrem Münchner Wahlverteidiger Hermann Borchert verlesenen 30-seitigen Erklärung zudem den Vorwurf der Bundesanwaltschaft zurück, als bürgerliche Fassade für die Straftaten der beiden Männer gehandelt zu haben. Die Anklage geht davon aus, dass Zschäpe nach außen für die mutmaßliche Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU), die sie mit Mundlos und Böhnhardt gebildet haben soll, wirkte und die sozialen Kontakte hielt.

Zschäpe: Böhnhardt und Mundlos waren „extrem brutal“

Mit ihren Antworten gibt die Angeklagte sehr Persönliches preis. So kann sie keine Kinder bekommen. Ihr Verhältnis zu Mundlos beschreibt sie als das von Geschwistern. In Böhnhardt sei sie verliebt gewesen. Erneut betont Zschäpe ihre Abhängigkeit von den beiden Männern nach dem Untertauchen 1998, weil sie damit alle Verbindungen zu ihrer Familie verloren habe.

Wenn es klingelte, sei immer sie an die Tür gegangen, um nachzusehen wer da ist, beschreibt sie die letzten Jahre bis 2011 in der Zwickauer Frühlingsstraße. Wäre es die Polizei gewesen, hätten sich Mundlos und Böhnahrdt „sofort erschossen“. Beide waren „extrem brutal“, das hätten die Morde gezeigt, von denen Zschäpe immer erst im Nachhinein erfahren haben will. Sie seien aber auch liebevoll ihr gegenüber und zu den Katzen gewesen.

Neo-Nazi Jan W. soll laut Zschäpe eine Pistole besorgt haben

Zschäpe lässt erklären, dass Jan W., der frühere Deutschlandchef des im Jahr 2000 verbotenen Neonazi-Netzwerkes „Blood & Honour“, für Mundlos und Böhnhardt eine Pistole samt Schalldämpfer besorgt habe. Beschwören könne sie das aber nicht, folgte sofort als Einschränkung. Böhnhardt habe ihr davon erzählt.

Dabei könne es sich nicht um die NSU-Mordwaffe handeln, zeigt sich nach Verhandlungsende Opferanwalt Yavuz Narin sicher. Mehrere Zeugen und der Angeklagte Carsten S. hätten mit ihren Aussagen betont, dass die Pistole der Marke „Ceska 83“ samt Schalldämpfer über den damaligen Jenaer Szeneladen „Madley“ geliefert wurde. Mit dieser im Brandschutt der Zwickauer Wohnung gefundenen Pistole sollen die neun rassistischen Morde begangen worden sein, für die der NSU unter anderem verantwortlich gemacht wird.

Zschäpe bestätigt auch ihre jahrelangen Kontakte zum Mitangeklagten André E. und dessen Frau Susann. So soll André E. der Angeklagten auch am 4. November 2011 geholfen haben, ihre nach Benzin „stinkende“ Kleidung gegen Sachen von Susann E. einzutauschen. Die Anklage wirft Zschäpe vor, an diesem Tag die letzte gemeinsame Wohnung von ihr mit Mundlos und Böhnhardt in Zwickau in Brand gesteckt zu haben, um Beweise zu vernichten. André E. muss sich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verantworten.

An Mittag dieses Tages waren Mundlos und Böhnhardt von der Polizei in ihrem Wohnmobil in Eisenach nach einem Raubüberfall gestellt worden. Die beiden Männer sollen daraufhin das Fahrzeug in Brand gesteckt und sich anschließend erschossen haben. Die nun folgenden Ermittlungen sind der Beginn der Aufklärung des NSU-Komplexes.

Der Berliner Nebenklageanwalt Mehemt Daimagüler sieht die Antworten Zschäpes als Belastung für André E. und dessen Frau. Das Gericht werde sich nun sicherlich noch einmal mit den Vorwürfen gegen den Angeklagten beschäftigen müssen, betont er nach der Verhandlung. So soll André E. auch zwei Bahncards und eine Krankenkassenkarte für die drei Untergetauchten besorgt haben.

Nach ihrer Darstellung war er 2007 auch mit Zschäpe bei der Polizei gewesen und habe sie als seine Frau ausgegeben, als in einer der Zwickauer Wohnung des Trios ein Wasserschaden entstanden war Er soll auch geholfen haben, in Chemnitz eine Wohnung anzumieten.

Viele von Zschäpes Angaben sind bereits bekannt

Viele ihrer Angaben sind bereits aus Zeugenaussagen bekannt. In einigen Fällen räumt die 41-Jährige aber auch bisherige Unklarheiten aus, sollte stimmen, was verlesen wurde. So wurde das Wohnmobil in dem Mundlos und Böhnhardt gestorben sind von ihr und Böhnhardt gemeinsam mit dem Sohn von Susann E. gemietet, die ebenfalls anwesend gewesen sei. Nach den bisherigen Zeugenaussagen begleitete dagegen ein kleines Mädchen die Fahrzeugmieter beim Abholen.

Die Angeklagte bestreitet auch, am Tag nach dem Tod der beiden Männer in Eisenach gewesen zu sein. Dort hatte ein Spürhund der Polizei angeblich ihre Fährte vom Brandort bis in die Stadt verfolgt. Auch eine Zeugin will sie gesehen haben. Stattdessen sei sie an den Tagen nach dem Tod ihrer Kumpel mit der Bahn quer durch Deutschland gefahren und habe nur in Halle einen längeren Aufenthalt gehabt und in Bremen ein Internetcafé besucht. Alles Angaben, die sich so auch in den Akten finden.

Zschäpe berichtet erneut über ihr Trinkverhalten und auch darüber, dass Mundlos und Böhnhardt bis auf wenige Ausnahmen keinen Alkohol zu sich genommen haben. Am Tag des Todes der beiden Männer will sie bis zum Mittag bereits eine Flasche Sekt getrunken und später im Radio vom ausgebrannten Wohnmobil mit den Toten in Eisenach gehört haben. Sie habe sich bereits in der Nacht zuvor Sorgen gemacht, weil die Männer längst hätten zurück sein sollen, berichtet sie.

Wohllebens Verteidigung hält Richter für befangen

Dem Verlesen ihrer Aussage am 257. Verhandlungstag waren zwei Befangenheitsanträge der Verteidigung des früheren NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben vorausgegangen. Darin werden der Vorsitzende Richter Manfred Götzl sowie Richterin Manuela Odersky abgelehnt. Dem Richter wird das Behindern der Verteidigung vorgeworfen. Die Richterin soll mit einer Gesichtsregung beim Verlesen des ersten Befangenheitsantrags – dem Hochziehen des linken Mundwinkels – ihre Geringschätzung zum Ausdruck gebracht haben, was ihr als nicht mehr unparteiisch angelastet wird.

Trotz dieser beider Anträge hatte am späten Nachmittag Richter Götzl die Verhandlung fortgesetzt und die Antworten der Hauptangeklagten noch verlesen lassen. Zuvor erklärte Bundesanwalt Herbert Diemer, dass er das Ablehnen der Befangenheitsanträge beantragen werde. Zugleich betonte er die Objektivität der Verhandlungsführung durch den Richter und das „größtmögliche Interesse“ des Senats an einer Aufklärung.