Berlin. Widerstand gegen die von Gesundheitsminister Gröhe geplante Reform der Gebührenordnung für Ärzte. Die SPD ist gegen höhere Honorare.

Die SPD will sich in diesem Jahr in der Gesundheitspolitik profilieren. Sie fordert deshalb nicht nur, die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen wieder abzuschaffen und damit die Arbeitnehmer zu entlasten. Auf der an diesem Donnerstag beginnenden Klausurtagung ihrer Bundestagsfraktion arbeiten die Sozialdemokraten auch weiter an der Abschaffung der privaten Krankenversicherung.

Konkret wollen sie die von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplante Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) blockieren. In der GOÄ ist das Honorar festgelegt, das Ärzte für die Behandlung von Privatpatienten bekommen. In der Beschlussvorlage für die Fraktionsklausur heißt es: „Wir setzen uns weiterhin für die Einführung der solidarisch finanzierten Bürgerversicherung ein und fordern den Bundesgesundheitsminister und die Bundesländer auf, die GOÄ-Novelle zu verhindern!“

Neue GÖA Bestätigung für Zwei-Klasen-Medizin?

Die Begründung der SPD dafür: Eine neue Gebührenordnung für Privatpatienten würde „das System der Zweiklassenmedizin“ zementieren. „Unser Ziel ist die einheitliche Bezahlung der Ärzte, egal ob sie privat oder gesetzlich versicherte Patienten behandeln“, sagte Vizefraktionschef Karl Lauterbach unserer Redaktion; er hat den Beschluss mit initiiert.

Komme die neue Gebührenordnung, dann verdienten Ärzte nicht nur mehr Geld an Privatpatienten, rechnet Lauterbach vor. Auch die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen würden belastet, denn die staatliche Beihilfe, die den Beamten einen Teil ihrer Gesundheitsversorgung zahlt, würde teurer: „Gesetzlich Versicherte würden die höheren Ausgaben der Beihilfe über höhere Steuern mitfinanzieren müssen.“

Verhandlungen über Honorar weit fortgeschritten

Die Verhandlungen zwischen Ärzten und privaten Krankenversicherern über die neue GOÄ sind weit fortgeschritten. Umstritten ist zwischen beiden Seiten, aber auch innerhalb der Ärzteschaft, wie stark das Honorar steigen soll. Sollten sich beide Seiten einigen, könnte der Gesundheitsminister die Gebührenordnung in Kraft setzen. Die Bundesländer müssten vorher zustimmen.