Berlin. Um die Frage, ob die Bundeswehr zur Terrorabwehr im Inland eingesetzt werden soll, ist ein Streit entbrannt. Die CSU ist dafür.

CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt (CSU) hat sich für eine Verfassungsänderung ausgesprochen, um die Bundeswehr auch im Innern effektiv einsetzen zu können. „Sollte es die Lage in Deutschland erfordern, dann muss auch die Bundeswehr einen Beitrag zur Sicherheit der Bürger leisten können. Sicherheit für die Menschen hat oberste Priorität“, sagte Hasselfeldt der „Rheinischen Post“. „Wenn dafür die verfassungsrechtliche Grundlage für die Bundeswehr verändert werden muss, sollten wir davor nicht zurückschrecken“, sagte sie weiter.

Die Möglichkeit für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern dürfe aber nicht dazu führen, dass die Bundesländer sich aus der Verantwortung stehlen, so Hasselfeldt. Die Länder müssten ihre Polizeibehörden personell wie materiell so ausstatten, dass sie die aktuellen Herausforderungen bestmöglich meistern könnten.

Aufgaben von Armee und Polizei strikt getrennt

Die Aufgaben von Bundeswehr und Polizei sind in Deutschland nach den Erfahrungen aus der NS-Zeit strikt getrennt. Das gilt im Prinzip bis heute. Die Bundeswehr ist grundsätzlich für die Verteidigung des Landes nach außen da, die Polizei ist fürs Inland zuständig. Im Artikel 87a des Grundgesetzes heißt es dazu: „Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit es dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.“

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 darf die Bundeswehr auch bei Einsätzen im Inland militärische Kampfmittel zur Abwehr von Gefahren einsetzen – allerdings sei der Einsatz zur Gefahrenabwehr nur bei „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ zulässig, verfügten die Karlsruher Richter.

Ex-Richter Papier gegen mehr Aufgaben für Bundeswehr

Der Einsatz der Armee, ebenso wie der Einsatz militärischer Abwehrmittel, sei stets nur als letztes Mittel zulässig, so das Verfassungsgericht. Wann ein solcher Katastrophenzustand bestehe, müsse die Bundesregierung insgesamt entscheiden, auch in Eilfällen. Die Regierung darf diese Aufgabe demnach nicht an den Verteidigungsminister delegieren.

Anders als die CSU-Politikerin Hasselfeldt lehnt der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, eine Ausweitung der Befugnisse der Bundeswehr ab. Die Bundeswehr könne bereits jetzt auf Anforderung eines Bundeslandes oder der Bundesregierung Amtshilfe bei drohenden schweren Unglücksfällen leisten, sagte er der „Thüringer Allgemeinen“.

„Wenn ein unmittelbarer Anschlag mit schweren Folgen droht und anders nicht abgewendet werden kann als durch den Einsatz militärischer Mittel, dann kann in Deutschland die Bundeswehr zum Einsatz kommen.“ Einer allgemeinen Warnung hingegen könne in der Regel mit Polizeikräften begegnet werden. (W.B./dpa)