Berlin. Das Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe ist eine gute Entscheidung. Doch die nun beschlossene Regelung hat ihre Tücken. Ein Kommentar.

Es war eine emotionale Debatte zu einem emotionalen Thema. Am Ende sprach sich eine klare Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag für eine restriktive Regelung bei der Sterbehilfe aus.

Es ist gut, dass das Parlament der gewerbsmäßigen Sterbehilfe einen Riegel vorgeschoben hat. Der Tod eines Menschen darf nicht zum Geschäftsmodell werden. Andernfalls wären die Folgen, etwa durch Missbrauch, unabsehbar gewesen.

Doch das nun beschlossene Gesetz hat auch seine Tücken. Denn wie definiert sich eine „auf Wiederholung angelegte“ Sterbehilfe, die sowohl für Ärzte als auch für Angehörige gilt? Ist diese Voraussetzung beim zweiten Mal erfüllt? Oder beim dritten Mal? Und wer soll das kontrollieren? Vor allem für Ärzte tut sich hier eine gefährliche Grauzone auf. Nicht ausgeschlossen, dass Mediziner, die Todkranken beim Suizid assistieren, demnächst mit einem Ermittlungsverfahren rechnen müssen.

Tabu-Thema in den Fokus gerückt

Insgesamt ist es positiv zu werten, dass die länger als ein Jahr dauernde politische Debatte um die Regelung der Sterbehilfe ein Thema in den Fokus der Öffentlichkeit rückte, das lange ein Tabu war. Wie weit Menschen über den eigenen Tod bestimmen dürfen und ob man Angehörigen, Partnern oder Freunden bei ihrem Suizid zur Seite stehen darf – lange Zeit hatte die Politik – aber auch die Gesellschaft insgesamt – die Diskussion dieser Themen verweigert.

Die Bundestagsabgeordneten haben sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht. Ob die Entscheidung, die nun gefallen ist, den Praxistest bestehen wird, muss sich erst noch zeigen.