Berlin. Heckler & Koch fehlt eine Genehmigung, um G36-Gewehrteile zu exportieren. Der Waffenhersteller hat deswegen offenbar Klage eingereicht.

Der Waffenproduzent Heckler & Koch verklagt anscheinend die Bundesregierung. Wie „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR unter Berufung auf Regierungskreise berichten, habe das Unternehmen im August Untätigkeitsklage gegen die Regierung erhoben. Dabei geht es demnach um fehlende Ausfuhrgenehmigungen für die Zulieferung zur Lizenzproduktion von G36-Sturmgewehren in Saudi-Arabien.

Seit einigen Jahren darf das Sturmgewehr dort in Lizenz hergestellt werden. Für die Produktion sind Schlüsselkomponenten aus Deutschland notwendig, für deren Ausfuhr hierzulande eine Genehmigung erteilt werden muss. Seit Mitte des vergangenen Jahres sei eine derartige Genehmigung nicht mehr erteilt worden. Hintergrund ist die Ankündigung des zuständigen Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD), Waffenexporte zurückhaltender handzuhaben.

Die Bundesregierung hatte beschlossen, Lizenzproduktionen in sogenannten Drittstaaten zu untersagen. Die Anträge von Heckler & Koch beziehen sich laut Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ allerdings auf eine 2008 genehmigte Lizenzproduktion, für die die neuen Grundsätze deshalb nicht gelten dürften.

Exporte sehr wichtig für Heckler & Koch

Als Kleinwaffenproduzent zählt Heckler & Koch zu den Firmen, für die Exporte besonders wichtig sind. Das verschuldete Unternehmen aus dem schwäbischen Oberndorf produziert neben Sturmgewehren auch Maschinenpistolen, die bei Spezialkräften in aller Welt im Einsatz sind. Die G36-Fabrik in Saudi-Arabien war 2008 von der großen Koalition – also unter Beteiligung der SPD – genehmigt worden.

Die jetzige Klage bezieht sich laut Rechercheverbund aus SZ, NDR und WDR auf mehrere Anträge, die teilweise seit etwa zwei Jahren auf Eis liegen. Sollten die Genehmigungsanträge abgelehnt werden, wolle das Unternehmen Schadenersatz fordern. Dabei gehe es um einen zweistelligen Millionenbetrag.

Erste Klage dieser Art gegen Bundesamt

Heckler & Koch hat die Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht. Sie betrifft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das in Eschborn nahe der Mainmetropole angesiedelt ist. Nach Angaben aus Regierungskreisen ist es die erste Klage dieser Art gegen das Bafa.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt, begründet Heckler & Koch die Klage damit, dass man „drohenden Schaden von unserem Unternehmen sowie der Bundesrepublik abwenden“ wolle. Es bestehe die Gefahr, dass der Vertragspartner Klage gegen Heckler & Koch oder die Bundesrepublik erhebe. Eine „klare und transparente Entscheidung der Bundesregierung“ sei daher „von entscheidender Bedeutung“.