Berlin . Hilfe bei Asylverfahren oder Scheinlösung - an den geplanten Transitzonen scheiden sich die Geister. Hier lesen Sie, warum das so ist.

Transitzonen sollen künftig den Flüchtlingsandrang an den deutschen Grenzen bremsen, die Ströme kanalisieren. Schon kommende Woche will die Bundesregierung darüber entscheiden. Doch wie sollen die Transitzonen aussehen? Welche Flüchtlinge kommen überhaupt dafür in Betracht? Und wären die geplanten Asyl-Schnellverfahren überhaupt rechtens? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Gibt es bereits Transitzonen in Deutschland?

Ja, und zwar an einigen Flughäfen: in München, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und Berlin-Schönefeld. Dort werden Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern vor ihrer Einreise nach Deutschland festgehalten und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet in einem Schnellverfahren, ob der Asylantrag begründet ist. Gleichzeitig dienen die Zonen Fluggästen aus dem Nicht-EU-Ausland als Umsteigezonen auf Langstreckenflügen. Dementsprechend sind die Räume vor Ort auch ausgestattet – sie gleichen den Wartehallen für die anderen Fluggäste. Sobald dort größere Gruppen von Asylbewerbern ankommen, entstehen schnell die bekannten Bilder von provisorischen Nachtlagern mit Feldbetten und Holzbänken.

Warum will die Bundesregierung nun auch Transitzonen außerhalb der Flughäfen?

Laut Peter Altmaier, neuer Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung, braucht man Transitzonen, um „besser zu unterscheiden zwischen den Menschen, die wir schützen wollen und schützen müssen und den Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen kommen“. Hintergrund ist, dass die Asylverfahren in Deutschland derzeit oft Monate dauern und die Bürokratie völlig überlastet ist. Und an den Grenzen, hauptsächlich zu Österreich, kommen weiterhin täglich Tausende Flüchtlinge an. Die Verfahren in den Transitzonen wären also de facto eine Vorauswahl, welcher Antrag auf Asyl Aussicht auf Erfolg hat und welcher nicht.

Wie sollen diese Transitzonen konkret aussehen?

Dies ist derzeit völlig unklar. Weder über die Größe, noch über die Ausstattung sind bisher Details bekannt. Transitzonen müssten aber wohl eine Art „neutrale Zone“ auf deutschem Staatsgebiet sein. Das ist rechtlich umstritten. So hat die EU-Kommission bereits Bedenken angemeldet – Transitzonen sind laut Brüssel nur an Flughäfen und an den Außengrenzen des Schengen-Raums möglich. Die deutsch-österreichische Grenze, über die seit Wochen ein Großteil der Flüchtlinge zu uns kommt, ist aber eine EU-Binnengrenze. Der Staatsrechtler Ulrich Battis, emeritierter Professor der Humboldt-Universität Berlin, hält Transitzonen nach dem Vorbild von Flughäfen trotzdem für vereinbar mit deutschem und europäischem Recht. „Dass es bisher keine solchen Zonen gibt, hat vor allem politische Gründe, keine rechtlichen“, so Battis im Gespräch mit unserer Redaktion. Wenn es jedoch um die Unterbringung und die Versorgung von Asylbewerbern gehe, seien rechtliche Einschränkungen möglich. „Es ist denkbar, dass das Bundesverfassungsgericht bei einer Beschwerde über das Verfahren Kontrollen oder Mindeststandards vorschreibt“, so Battis

Lässt es sich denn binnen weniger Tage oder gar nur einiger Stunden klären, ob ein Antragsteller Anrecht auf Asyl hat?

Das ist umstritten. Die Bundesregierung hat eine Reihe von Ländern, aus denen viele Menschen nach Deutschland wollen, zu so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt. Diese sind laut offizieller Definition „Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“. Entsprechend soll über vermeintlich unbegründete Asylanträge aus diesen Ländern kurzfristig entschieden und die Antragsteller sollen schnell wieder abgeschoben werden. Zu diesen Staaten gehören aktuell –neben allen EU-Staaten - Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Die Ausweitung der Regelung auf Albanien, Montenegro und Kosovo wird derzeit diskutiert, ist aber politisch umstritten.

Laut Staatsrechtler Ulrich Battis wären die angedachten Fristen von wenigen Tagen bei der Antragsbearbeitung in Transitzonen kaum einzuhalten. „Schon jetzt sind die Fristen nicht realistisch. An den Verwaltungsgerichten häufen sich die Akten zu den Verfahren“, sagt Battis, der in engem Kontakt zu einigen Richtern an den Verwaltungsgerichten steht.

Was sagen Experten zu diesen Schnellverfahren?

Die Organisation Pro Asyl warnt vor „menschenrechtsfreien Zonen“. Geschäftsführer Günter Burkhardt kritisierte den Plan für Transitzonen: „Das widerspricht jedem Grundgedanken von Rechtsstaatlichkeit. Das kann man in einem demokratischen Rechtsstaat nicht machen.“

Für Ulrich Battis ist zumindest der Gleichheitsgrundsatz nicht durch ein Schnellverfahren gefährdet. „Schon jetzt gibt es unterschiedliche Geschwindigkeiten in der Bearbeitung von Asylanträgen. Wer etwa mit dem Flugzeug einreist, über den wird wesentlich schneller entschieden als über denjenigen, der über den Landweg einreist“, sagt Battis.

Gibt es in der Großen Koalition eine einheitliche Haltung zur Einrichtung von Transitzonen?

Nein. Während die CDU und CSU dafür sind und sich von den Transitzonen eine große Entlastung versprechen, gibt es in der SPD große Bedenken. Partei-Vize-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel etwa hält die Idee für „völlig unausgegoren“. Ralf Stegner, auch er SPD-Vize, spricht von „Scheinlösungen“ und fragt: „Transitzonen, was soll man sich denn darunter vorstellen? Gilt da das Asylrecht oder gilt es nicht?“ Und der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger sagt: „Menschen, die um ihr Leben laufen, lassen sich durch Transitzonen, durch Zäune und Grenzen schlichtweg nicht aufhalten.“