Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland.

Berlin/Hamburg. Der Bundestag will die Sterbehilfe in Deutschland neu regeln. Ein Überblick über die aktuelle Rechtslage und Reformüberlegungen:

Aktive Sterbehilfe: Sie ist in Deutschland strafbar. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, wird wegen Tötung auf Verlangen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.

Passive Sterbehilfe: Gemeint ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. Laut Bundesgerichtshof dürfen Ärzte die Maßnahmen auch dann abbrechen, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod steht.

Indirekte Sterbehilfe: Die Verabreichung starker Schmerzmittel, die durch ihre Wirkung auf geschwächte Organe das Leben verkürzen können, ist nicht strafbar, wenn dies dem Willen eines extrem leidenden Menschen entspricht.

Beihilfe zum Suizid: Ein Mittel zur Selbsttötung bereitzustellen, das der Betroffene selbst einnimmt, ist nicht strafbar. Die Ärzteschaft hat sich allerdings in ihrem Berufsrecht das Verbot auferlegt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. Diese Möglichkeit will eine Gruppe von Koalitionsabgeordneten nun mit einem ärztlich begleiteten Suizid auf den Vertrauensarzt konzentrieren.

Reformpläne: Organisierte Sterbehilfe soll verboten werden. Vereinigungen sollen keine Tötungshilfe als Serviceangebot anbieten dürfen. Die Positionen der einzelnen Gruppen im Parlament verlaufen quer durch die Fraktionen, liegen aber in der Regeln nicht sehr weit auseinander. Einigkeit besteht darin, Hospizbewegung und Palliativmedizin, die medizinische und pflegerische Begleitung sterbender Menschen, zu fördern. Es wird am Ende – wie bei ethisch schwierigen Fragen üblich – im Bundestag eine Abstimmung ohne Fraktionszwang geben.