Annette Schavan (CDU) verteidigt Beschneidung. Ärztebund setzt sich für Beschneidungen an jüdischen und muslimischen Jungen ein.

Berlin/Hannover/Bückeburg. Die Europäische Rabbinerkonferenz hat die jüdischen Gemeinden in Deutschland aufgerufen, die religiöse Tradition der Beschneidung von Jungen trotz des Kölner Urteils fortzuführen. Ein Verbot wäre ein "fundamentales Problem für die weitere Existenz der jüdischen Gemeinden“ in Deutschland, sagte der Präsident der Rabbinerkonferenz, Pinchas Goldschmidt, am Donnerstag in Berlin zum Abschluss mehrtägiger Beratungen der orthodoxen Rabbiner Europas.

Die Beschneidung sei "ein Grundgesetz der jüdischen Religion“. Deshalb dürfe nach dem Urteil des Kölner Landgerichtes vor zwei Wochen nicht einfach abgewartet werden, bis weitere Gerichtsentscheidungen getroffen oder neue Gesetze geschaffen werden, betonte Goldschmidt. Die Rabbinerkonferenz kündigte zugleich die Gründung eines eigenen Verbandes für jüdische Beschneider an.

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Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung gewertet. Der Eingriff sei medizinisch nicht notwendig und entspreche nicht dem Kindeswohl, hieß es zur Begründung.

Unterstützung erhielten die Rabbiner am Donnerstag vom niedersächsischen Hartmannbund der Ärzte. Der Verband setzt sich dafür ein, Beschneidungen an jüdischen und muslimischen Jungen weiterhin zuzulassen. Er forderte die Ärztekammer Niedersachsen auf, bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung klarzustellen, dass Ärzte nicht berufsunwürdig handeln, wenn sie Beschneidungen aus religiösen Gründen vornehmen, wie die "Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtet.

"Eine bisher allgemein akzeptierte religiöse Handlung von Minderheiten unter Strafe zu stellen, stellt das Maximum an Ausgrenzung dar, das denkbar ist“, sagte der Chef des Hartmannbundes Niedersachsen, Bernd Lücke. Deshalb müsse die Ärztekammer den Gesetzgeber auffordern, hier schnellstmöglich Klarheit zu schaffen. Der Hartmannbund vertritt etwa 9.000 Ärzte in Niedersachsen – ein Viertel der Ärzteschaft in dem Bundesland.

Nach Meinung des Hartmannbundes greift das Kölner Urteil elementar in die Religionsfreiheit und in die Elternrechte ein. Es sei legitim, wenn Eltern ihren Kindern die Zugehörigkeit zur eigenen Religionsgemeinschaft ermöglichen wollten. Nach der Logik des Kölner Beschlusses müssten künftig auch kosmetische Operationen von "Segelohren“ unterbleiben, argumentiert der Ärztebund weiter. Auch diese seien medizinisch nicht notwendig.

Auch Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hat das Ritual der Beschneidung bei jüdischen und muslimischen Jungen verteidigt. "Wir dürfen uns nicht angewöhnen, zu meinen, erlaubt sei nur das, was allen plausibel erscheint“, sagte sie am Mittwochabend in Bückeburg. "Was manchen nicht plausibel erscheint, ist anderen heilig“, unterstrich Schavan beim Jahresempfang der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe. Viele Menschen müssten lernen, auch das zu respektieren, was ihnen selbst fremd sei.

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Schavan begrüßte es zugleich, dass für Juden und Muslime in Deutschland Religionsunterricht an Schulen und theologische Studiengänge an Hochschulen eingerichtet werden. "Es ist gut, dass religiöse Bildung zur Allgemeinbildung gehört“, betonte die Katholikin. Theologie dürfe nicht "irgendwo“ stattfinden, sondern gehöre mitten ins öffentliche Bildungssystem hinein. "Das ist eine große wissenschaftliche Tradition, um die uns viele in der Welt beneiden und die international Standards setzt.“

Auch der schaumburg-lippische Landesbischof Karl-Hinrich Manzke wandte sich gegen das Kölner Urteil zur Beschneidung. "Ich glaube, dass das Landgericht nicht nur über die Möglichkeiten der Chirurgie schlecht informiert ist, sondern auch über das, was das Grundgesetz über die Religionen sagt“, betonte der evangelische Theologe. "Wer anfängt, religiöse Rituale zu verbieten, kann gleich die ganze Religion verbieten.“ Das könne dann auch Segnungen oder Taufen treffen.

Laut Manzke stammt jede Religion aus alten Zeiten und ist nicht durchgängig kompatibel mit dem aufklärerischen Verständnis von heute. Zur Freiheit gehöre auch, sich für eine Tradition zu entscheiden. (epd, abendblatt.de)