Sonderkündigungsrecht stand nur im Kleingedruckten. Für Versicherte der City BKK ist eine Übergangskasse geplant.

Berlin. Die bankrott gegangene gesetzliche Krankenversicherung City BKK hat kurz vor ihrer Schließung zum 1. Juli eine schwere Schlappe vor Gericht erlitten. Der von ihr seit 2010 geforderte Zusatzbeitrag ist nach einem Urteil des Sozialgerichts Berlin unwirksam, weil die Krankenkasse nicht ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht der Mitglieder hingewiesen hat. Die Kasse muss nun „bereits gezahlte Zusatzbeiträge erstatten“, teilte das Gericht mit. Die City BKK hatte ab Frühjahr 2010 zunächst 8 Euro und ab Januar 2011 dann 15 Euro Zusatzbeitrag von ihren 130.000 Mitgliedern verlangt. Auf das damit verbundene Sonderkündigungsrecht wies die Kasse nach Angaben des Gerichts aber nur auf der Rückseite des Bescheids „im Kleingedruckten“ hin. Das reiche nicht, befanden die Richter.

Die Versicherten der insolventen City BKK, die noch keine neue Krankenkasse gefunden haben, sollen in einer Übergangskasse untergebracht werden. Die „City BKK in Abwicklung“ soll bis zu drei Monate lang Behandlungskosten verauslagen und später mit der neuen Krankenkasse abrechnen, erklärte ein Sprecher der Versicherung. Nach Informationen des Hamburger Abendblatts gibt es bereits Signale aus dem Bundesgesundheitsministerium, dass die Abwicklung der insolventen Kasse mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Kassen in geordneten Bahnen verlaufen soll.

Die 35.000 Versicherten der City BKK, die zum 1. Juli noch keine neue Versicherung haben, sollten sich so schnell wie möglich um eine neue Versicherung bemühen. Andernfalls kann es Verzögerungen bei Leistungen wie Krankengeld geben. (abendblatt.de/dapd/dpa)