Air-Berlin-Chef Joachim Hunold will vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Flugsteuer der Bunderegierung einreichen.

Berlin. Die deutsche Fluggesellschaft Air Berlin will nach Angaben des "Tagesspiegels" (Montagausgabe) eine Klage beim Bundsverfassungsgericht einreichen. Grund ist das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zur Luftverkehrssteuer. Air-Berlin-Chef Joachim Hunold sagte dem Blatt: "Wir prüfen eine Verfassungsklage“. Laut Hunold gebe es mittlerweile mehrere juristische Gutachten, die belegen, dass das Gesetz nicht verfassungskonform sei. Hunold sagte, dass er nicht glaube, dass die Bundesregierung die Steuer freiwillig zurücknehme.

Hunold bezifferte die zusätzlichen Belastungen aus der Steuer auf 160 bis 170 Millionen Euro allein im kommenden Jahr. Air Berlin versuche, diesen Betrag an die Kunden weiterzugeben. "Wo der Markt Preiserhöhungen nicht hergibt, müssen wir das anders kompensieren.“ Daher reduziere Air Berlin die Kapazitäten um fünf Prozent. "Dabei wollten wir eigentlich mit der Konjunktur wachsen. Uns werden durch das Gesetz Wachstumschancen genommen. Und nicht nur uns, sondern auch der Region Berlin.“

Welche Strecken gestrichen werden könnten, ließ Hunold offen. Man werde sich an der Oneworld-Allianz orientieren, der Air Berlin beitritt. "Was wir machen, muss zu unseren neuen Partnern passen. Zumindest in Berlin planen wir keine Reduzierungen der Kapazität.“