Beim “Elena“-Verfahren werden Arbeitnehmerdaten zentral gespeichert. Mit einer Beschwerde in Karlsruhe gehen jetzt Datenschützer dagegen vor.

Karlsruhe. Einen Monat nach dem Urteil gegen Vorratsdatenspeicherung ist beim Bundesverfassungsgericht eine Massenbeschwerde gegen die Datensammlung „Elena“ eingereicht worden. „Elena“ ist die Abkürzung für die elektronischen Entgeltnachweise der Arbeitnehmer.

21.000 Bürger unterstützen nach Angaben eines Aktionsbündnisses die Beschwerde gegen Elena, die am Mittwochmittag an der Gerichtspforte in Karlsruhe übergeben wurde. Vertreten wird sie unter anderen von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung Prozessbevollmächtigter war. „Unserer Ansicht nach verstößt „Elena“ gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Religionsfreiheit“, erklärte Starostik. Rund 90 Prozent der gesammelten Daten würden gar nicht abgefragt und trotzdem hinter dem Rücken der Bürger über eine Dauer von fünf Jahren gespeichert. Wie die Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte, liegen bereits drei Verfassungsbeschwerden gegen „Elena“ vor. Zuständig ist Richter Johannes Masing, der bereits das Urteil des Ersten Senates zur Vorratsdatenspeicherung vorbereitet hatte.

Mit dem elektronischen Entgeltnachweis will die Bundesregierung lästigen Papierkram in der Arbeitswelt abschaffen. Rund 3,2 Millionen Arbeitgeber erstellen jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter. Diese werden bisher ausgedruckt und von Ämtern zur Bewilligung von Sozialleistungen später wieder per Hand eingegeben.

Seit Jahresbeginn müssen die Arbeitgeber die Daten monatlich an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Von 2012 an können die Sozialbehörden dann auf Basis dieser Daten Leistungen auszahlen oder auch verweigern. Datenschützer und Gewerkschaften befürchten, dass „Elena“ dem Missbrauch sensibler Arbeitnehmer-Daten wie Informationen über Streikteilnahme oder Fehlzeiten am Arbeitsplatz Tür und Tor öffnet.

Der Umfang der zentralen Speicherung soll aber nochmals auf den Prüfstand kommen. Das haben die Koalitionsspitzen der Bundesregierung vereinbart. Es sollen dabei vor allem die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung berücksichtigt werden.

Die Organisatoren der Verfassungsbeschwerde denken bereits an weitere Aktionen. „Wir sehen die „Elena“-Beschwerde als Teil eines größeren Projektes. Und wir haben in diesem Zusammenhang auch etwas gegen den geplanten Personalausweis“, sagte die Mitbegründerin des Vereins zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs, Rena Tangens.