Der Landtag in Schleswig-Holstein verklagt den Bund. Der Grund: Kiel will seine Haushalts-Autonomie behalten.

Kiel. Wegen der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse hat der schleswig-holsteinische Landtag beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht. Das Parlament klage wegen Verletzung des Bundesstaats- und des Demokratieprinzips, teilte Landtagspräsident Torsten Geerdts (CDU) mit. Es wolle die Länderhoheit gegenüber dem Bund und damit eigene landespolitische Entscheidungsspielräume wahren. Die Klage richtet sich also nicht gegen eine wirkungsvolle Schuldenbegrenzung überhaupt: In der Landesverfassung will auch eine Mehrheit in Kiel ein Neuverschuldungsverbot von 2020 an fixieren. Dazu liegen Entwürfe von CDU/FDP, SPD und Grünen vor, die noch kontrovers diskutiert werden.