Nach einer Klage der EU-Kommission kippte der Europäische Gerichtshof mehrere Bestimmungen. Betroffen sind Deutsche im Ausland.

Luxemburg. Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müssen einige Bestimmungen der deutschen „Riester-Rente“ geändert werden. Sogenannte Grenzarbeitnehmer, die nicht unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind, müssen von den staatlichen Zulagen bei der privaten Altersvorsorge besser profitieren. Hintergrund des Urteils ist der Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU.

Die EU-Kommission hatte gegen die deutschen Vorschriften vor dem höchsten Gericht der EU geklagt. Unzulässig sei auch, dass das geförderte Kapital nur zur Anschaffung einer Immobilie in Deutschland verwendet werden darf, nicht im Ausland. Außerdem ist es laut Urteil illegal, wenn Arbeitnehmer bei einem Wegzug aus Deutschland die Altersvorsorgezulage wieder zurückzahlen müssen.

Nach einer Studie des „Centrums für Europäische Politik“ drohen Deutschland wegen dieser Verstöße gegen das EU-Recht Einnahmeverluste von insgesamt rund 500 Millionen Euro. Das Bundesfinanzministerium teilte mit, dass „die Vorgaben des Urteils durch den Gesetzgeber möglichst zeitnah umgesetzt werden“. Wichtig ist aus Sicht des Ministeriums, dass das EuGH-Urteil die Riester-Rente „grundsätzlich unangetastet“ lässt: „Dies ist eine gute Nachricht für die mittlerweile über 12,5 Millionen Personen, die bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben.“