Der Erwerb der eigenen vier Wände und die Altersvorsorge lassen sich dank staatlicher Förderung gut miteinander verbinden. Die meisten denken dabei an günstige Darlehen der KfW-Förderbank, während die Riester-Förderung für viele noch ein Buch mit sieben Siegeln ist.

Dabei kann diese staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2008 auch für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum oder den Kauf von Genossenschaftsanteilen genutzt werden.

Im Rahmen der Riester-Förderung erhalten Erwachsene pro Jahr 154 Euro. Für jedes bis 2007 geborene Kind gibt es 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro. Eine vierköpfige Familie erhält so jährlich mindestens 678 Euro, mit denen der Immobilienkauf gefördert wird.

Insgesamt gibt es drei Möglichkeiten, die Riester-Förderung zu nutzen: aus bereits bestehenden Riester-Verträgen kann das Geld entnommen und als Eigenkapital für die Finanzierung einer Immobilie eingesetzt werden. Doch bei Altverträgen ist das nur möglich, wenn im Riester-Vertrag bereits 10 000 Euro angespart wurden. Ab 2010 entfällt diese Beschränkung.

Die zweite und nach Einschätzung der Verbraucherschützer beste Möglichkeit sind spezielle Riester-Baudarlehen, die allerdings sehr selten angeboten werden. "Denn so kann der Kunde die jährlichen Zulagen und eventuellen Steuervorteile für die Tilgung seines Wohnungskredits einsetzen", sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. Die eigenen Riester-Zahlungen, vier Prozent des Bruttoeinkommens, fließen natürlich auch in das Darlehen. Voraussetzung: Das Eigenheim muss nach 2007 gekauft oder gebaut worden sein. Nach Gottschalks Berechnungen erhalten Hausbauer durch die Riester-Förderung über ein Darlehen einen finanziellen Vorteil von 10 000 bis 50 000 Euro. Abhängig ist das vom Familienstand und dem Einkommen. Solche Riester-Kredite gibt es zum Beispiel bei der Allianz, der BHW und bei Wüstenrot.

Weit verbreiteter sind Riester-Bausparverträge, für die dann die eigenen Zahlungen als Zulagen eingesetzt werden können. "Das ist allerdings nur ratsam, wenn sicher ist, dass man bauen will", sagt Gottschalk. Gegenwärtig werden 15 Prozent aller Bausparverträge mit der Riester-Förderung abgeschlossen. Ein Bausparvertrag kann auch mit einer Vorfinanzierung kombiniert werden. Dann wird das Darlehen über einen parallel angesparten Bausparvertrag getilgt. Der Vorteil: Die Ansparzeit entfällt, das Geld steht sofort für die Immobilienfinanzierung zur Verfügung.

Wer an das Geld in einem Riester-Vertrag nicht herankommt und jetzt bauen will, kann die Einzahlungen aussetzen und die Förderung für eine Form von Wohn-Riester nutzen. "Für Hauseigentümer gibt es keine bessere Geldanlage, als Riester-Beiträge und Zulagen in die Tilgung zu stecken", sagt Jörg Sahr von der Stiftung Finanztest. Ein berufstätiges Ehepaar mit zwei Kindern und einem Darlehen über 150 000 Euro habe so zu Rentenbeginn einen Vorteil von 32 000 Euro, rechnet der Experte vor. Die für die Riesterförderung übliche nachgelagerte Besteuerung ist schon berücksichtigt.

Denn auch beim Hauskauf mit der Riester-Rente gilt die nachgelagerte Besteuerung. Da es keine monatliche Rente gibt, die besteuert werden kann, wird ein Wohn-Förder-Konto gebildet. Darauf werden die staatliche Förderung und die angerechneten Tilgungsraten für das Haus mit einer jährlichen Verzinsung von zwei Prozent verrechnet. Diese Summe bildet dann im Ruhestand die Grundlage für die Besteuerung. Der Verbraucher kann wählen, ob er die Steuer mit einem Schlag zahlt. Dann müssen nur 70 Prozent des Kapitals mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Oder er zahlt als Rentner die auf sein fiktives Riester-Vermögen entfallende Steuer bis zu 23 Jahre lang ab.

Probleme kann es geben, wenn die selbst genutzte Immobilie wegen unvorhergesehener Wechselfälle des Lebens wie Scheidung oder Ortswechsel wieder verkauft oder vermietet werden muss. Dann muss das geförderte Guthaben innerhalb von vier Jahren in eine neue selbst genutzte Wohnimmobilie fließen.

Alternativ kann das Guthaben innerhalb eines Jahres auch in einen anderen riestergeförderten Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Ansonsten sind die auf dem Wohnförderkonto verbuchten Beiträge als Leistung aus dem Altersvorsorgevertrag mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Bei einem beruflich bedingten Umzug entfallen diese Regelungen, sofern der Besitzer Wohnung oder Haus spätestens mit 67 Jahren wieder bewohnt.