Das Bürgerentlastungsgesetz ist ein Wortungetüm. Aber es entlastet die Büger um zwölf Milliarden Euro Steuern.

Berlin. Der Bundestag hat am Freitag Steuerentlastungen für Bürger und Unternehmen im Umfang von zwölf Milliarden Euro beschlossen. Die Entlastung werde sofort in den Taschen der Bürger ankommen und die Wirtschaft ankurbeln, sagte der Vorsitzende des Finanzausschusses, Eduard Oswald (CSU). Durch das Bürgerentlastungsgesetz sollen ab nächstem Jahr die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich besser steuerlich absetzbar sein. Damit setzt die Politik ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen um. Zudem brachte der Bundestag befristete Steuererleichterungen für Unternehmen und Landwirte auf den Weg.

Das sind die Kernpunkte:

VERSICHERUNGSBEITRÄGE:

Steuerpflichtige wie Selbstständige, die ihre Krankenversicherung selbst zahlen, können ab 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aber auch andere Vorsorgemaßnahmen wie Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen bis zur Höhe von jährlich 2800 Euro von der Steuer absetzen. Für alle anderen Steuerzahler gilt eine Obergrenze von 1900 Euro. Beide Schwellenwerte wurden je um 400 Euro angehoben. Sollten die tatsächlichen Ausgaben für eine Basis-Kranken- und Pflegeversicherung aber darüber liegen, können sie steuerlich voll geltend gemacht werden. Insgesamt soll dies eine Steuerentlastung von jährlich rund 9,5 Milliarden Euro ergeben.

ZINSSCHRANKE:

Die Koalition kommt Handwerk und Mittelstand in der Krise entgegen und entschärft die von der Wirtschaft viel kritisierte sogenannte Zinsschranke. Betriebe können für die Wirtschaftsjahre 2008 und 2009 Zinsaufwendungen – etwa für Kredite – bis zu einer Höhe von drei Millionen Euro vom Gewinn abziehen. Regulär liegt die Grenze bei einer Million. Die befristete Regelung führt zu Steuerausfällen von rund 60 Millionen Euro.

UMSATZSTEUER:

Kleinere und mittlere Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro müssen Umsatzsteuern nicht mehr vorauszahlen, sondern erst an das Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden die Rechnung bezahlt haben. Dies soll die Liquidität der Firmen in der Rezession stärken. Im Osten wurde diese Grenze, die Ende 2009 ausgelaufen wäre, bis Ende 2011 verlängert. Im Westen wird die bisherige Grenze ab 1. Juli von 250.000 Euro verdoppelt und gilt ebenfalls bis Ende 2011. Dies entlastet die Firmen kurzfristig um knapp zwei Milliarden Euro.

VERLUSTVORTRÄGE:

Investoren können die Verlustvorträge von Firmen nutzen, die sie zur Sanierung übernehmen. Normalerweise verfallen diese Vorträge. Investoren müssen dafür allerdings Auflagen erfüllen: Entweder sie halten für fünf Jahre 80 Prozent der Lohnsumme bei oder sie schießen bei einer Komplettübernahme 25 Prozent neues Kapital hinzu. Den Staat kostet die Lockerung rund 900 Millionen Euro.

AGRARDIESEL:

Mit einer Änderung des Energiesteuergesetzes senkt die Koalition die Steuern auf Agrardiesel und greift den Bauern in der Wirtschaftskrise unter die Arme. Alle landwirtschaftlichen Betriebe können wieder vom reduzierten Mineralölsteuersatz auf Agrardiesel von 25,56 Cent pro Liter profitieren. Dazu soll der 2005 eingeführte Selbstbehalt von 350 Euro je Betrieb bei der Rückvergütung für zwei Jahre entfallen. Außerdem wird die Entlastung nicht mehr auf maximal 10.000 Liter je Betrieb begrenzt. Die Regelungen sollen bereits für 2009 gelten.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) verteidigte in der Debatte seine Steuer- und Haushaltpolitik. Die Wirtschaftsleistung werde in diesem Jahr voraussichtlich um sechs Prozent zuückgehen. Die Regierung habe die Krise nicht verhindern aber abfedern können. Insgesamt werde die Regierung Konjunkturimpulse von 4,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes geben. Damit stehe die Bundesregierung im internationalen Vergleich sehr gut da, sagte der Finanzminister.