Das Kurzarbeitergeld wird auf 24 Monate verlängert. Die Renten sollen gesetzlich sicher sein.

Berlin. Arbeitgeber müssen künftig nach sechs Monaten für Kurzarbeiter keine Beiträge zu den Sozialversicherungen mehr bezahlen. Dies beschloss der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Die Änderung sollen ab dem 1. Juli rückwirkend und befristet bis Ende 2010 gelten.

Die Neuregelung soll das Kurzarbeitergeld für die Wirtschaft attraktiver machen und den Betrieben einen Anreiz geben, auch bei andauernder Auftragsflaute auf Entlassungen zu verzichten. Zudem kann das Kurzarbeitergeld künftig maximal 24 Monate statt bislang 18 Monate bezogen werden. Mit der Neuregelung wurde auch eine weitere Änderung beschlossen. Danach gilt die volle Entlastung von den Sozialbeiträgen bei Kurzarbeit künftig in allen Betriebsteilen eines Arbeitgebers, also auch für jene, in denen noch nicht ein halbes Jahr kurzgearbeitet wurde.

Außerdem beschloss der Bundestag eine Rentengarantie. Damit wird die Kürzung der Renten auch in schlechten Zeiten ausgeschlossen. Arbeitsminister Olaf Scholz und Abgeordnete der Koalition räumten ein, dass die Renten noch nie gekürzt worden seien. Aber den Rentnern solle Sicherheit gegeben werden. Die Opposition hielt Scholz vor, seine „ewige Rentengarantie“ sei fadenscheinig. Denn die Kaufkraft der Ältern werde vor allem durch steigende Steuern und Krankenkassenbeiträge geschmälert.