Schwere Vorwürfe und neue Details zu den Plagiaten im Bericht der Kommission. Uni Konstanz entzieht Stoiber-Tochter Veronica den Doktortitel.

Bayreuth/Hamburg. Der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat bei seiner juristischen Doktorarbeit vorsätzlich getäuscht. Das geht aus dem Bericht der Kommission hervor, die die Universität Bayreuth wegen der Affäre eingerichtet hat. „Diese Kommission ist kein Guttenberg-Tribunal, aber sie muss anknüpfen an das, was geschehen ist. Jeder Doktorand muss sich den Regeln stellen – ob er nun Guttenberg heißt oder anders.“ Das sagte Prof. Dr. Stephan Rixen vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht I, der Vorsitzende der Kommission. „Wir wollen nichts reinwaschen oder weißwaschen“, so Rixen. Man könne nicht nur von Fahrlässigkeit sprechen. Die Ausreden Guttenbergs – Überlastung durch Mandat und Familie – zählten für die Kommission nicht. Von „Schlamperei“ könne man nicht sprechen. Guttenberg habe getäuscht.

Rixen sagte jedoch auch: „Der Akzent liegt auf wissenschaftlichem Fehlverhalten.“ Es gehe um Guttenbergs „bewusste Falschangaben“. Dies sei nur ein anderer Ausdruck für Täuschung. Rixen unterschied zwischen Wortlauts- und Inhaltsplagiaten. Sie seien über die gesamte Arbeit verteilt. Die Uni-Kommission habe nur evidente, also offensichtliche und belegte Plagiate gewertet. Dabei habe es auch „Tiefenbohrungen“ gegeben. Sprich: Die Kommission hat intensiv Stellen in der Arbeit geprüft und die Vorlagen für die abgekupferten Teile genauestens gesucht und geprüft. Zu einem Ghostwriter könne Guttenberg nur selbst etwas sagen. Die Kommission wolle da nicht spekulieren.

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Bereits in der vergangenen Woche hatte die Universität Bayreuth bekannt gegeben, dass Guttenberg bei seiner Doktorarbeit die Standards guter wissenschaftlicher Praxis grob verletzt und die Prüfungskommission vorsätzlich getäuscht habe. Die Hochschule hatte Guttenberg am 23. Februar den Doktortitel aberkannt. Zuvor hatte Guttenberg versucht, durch Niederlegung des Titels den Schaden klein zu halten. Doch einen wissenschaftlichen Grad kann man nicht niederlegen. Nur die Hochschule verleiht oder entzieht ihn.

Unterdessen hat auch die Staatsanwaltschaft Hof Untersuchungen über mögliche Urheberrechtsverletzungen Guttenbergs angestellt. Auch sie wird sich vom Bericht der Bayreuther Kommission leiten lassen. Die Staatsanwaltschaft Hof will voraussichtlich im Sommer erste Ergebnisse ihrer Ermittlungen präsentieren. „Unsere Ermittlungen laufen noch, aber wir hoffen, im Sommer eine Zwischenbilanz vorlegen können“, sagte Oberstaatsanwalt Reiner Laib auf dapd-Anfrage. Am 1. März hatte Guttenberg sein Ministeramt niedergelegt. Sein Nachfolger wurde Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Für de Maizière kam Hans-Peter Friedrich (CSU) ins Amt des Innenministers.

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Der ehemalige bayerische Wissenschaftsminister und CSU-Generalsekretär Thomas Goppel geht nicht von einer Rückkehr Guttenbergs in die Politik aus. „Das ist im Prinzip vorbei“, sagte Goppel im Deutschlandfunk. „Ich glaube allen Ernstes, dass man in einer solchen Geschichte mit einem solchen Ergebnis mit solchen Vorgaben nicht davon reden kann, dass man morgen in der Politik wiederkommt.“ Den Umgang der Hochschule mit der Situation kritisierte Goppel scharf: „Dass die Universität Bayreuth sich selbst reinwäscht, halte ich nicht für gut.“ Guttenbergs Doktorvater trage eine Mitverantwortung. „Ein Doktorvater, der summa cum laude vergibt, und die eigenen Textstellen nicht einmal sieht, die da angeblich auch dabei sind, ist jemand, der im Betreuen des Doktoranden nicht genau genug und konkret genug gewesen ist.“

Im Ausgang der Affäre um die Doktorarbeit Guttenbergs sieht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) einen Beleg, „dass das Prinzip Selbstkontrolle in der Wissenschaft funktioniert“. Die Universität Bayreuth habe die Vorwürfe konsequent verfolgt, sagte der DFG-Präsident Matthias Kleiner der Nachrichtenagentur dpa. „Das Ergebnis bezieht sich auf anerkannte Regeln guter wissenschaftlicher Arbeit.“ Alles andere wäre auch eine schlechte Botschaft an die vielen jungen Menschen, die redlich an ihrer Promotion arbeiteten, sagte Kleiner.

Der Bericht der Uni Bayreuth liefert harte Belege für das Ausmaß der Täuschung Guttenbergs und seinen Umgang mit der Affäre. Die Kommission hatte vor allem auch die verschiedenen Gutachten aus dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages untersucht. Die hatte Guttenberg als Abgeordneter angefordert und laut Bericht gnadenlos aus ihnen für seine Doktorarbeit abgeschrieben. Guttenberg hatte es offenbar nicht einmal für angebracht empfunden, sich selbst mit der Uni-Kommission auseinanderzusetzen. So hatte die hochrangig besetzte Kommission zu ihm nur Kontakt über einen Referenten und Anwälte. Guttenberg beharrte jedoch darauf, dass ihm die Frist für seine Erklärung verlängert wurde. „Die Möglichkeit, sich im direkten Gespräch gegenüber der Kommission zum Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu äußern – auf diese Möglichkeit wurde er wiederholt hingewiesen –, hat Herr Frhr. zu Guttenberg nicht wahrgenommen“, heißt es im Bericht.

Und ganz dramatisch: „Täuschungen durchziehen die Arbeit als werkprägendes Bearbeitungsmuster.“ Das heißt: Schlimmer geht die Täuschung kaum. Es sei denn, es war ein Ghostwriter für Guttenberg im Spiel. Auch das thematisiert der Bericht. Nur konnte man dafür keine Hinweise finden. Ein Ghostwriter, so der Bericht, wäre auch die schlimmste Form der Verfehlung.

Guttenbergs Ausreden wollen die Professoren nicht gelten lassen: „Die diversen Erklärungen von Herrn Frhr. zu Guttenberg, seine berufliche und familiäre Mehrfachbelastung habe ihn offensichtlich den Überblick über die Quellen verlieren lassen (so sprachlich variiert auch in seiner Stellungnahme vom 22. 3. 2011), vermochte die Kommission nicht zu überzeugen. Das würde voraussetzen, dass gerade die nicht eben seltene Situation einer Mehrfachbelastung durch Beruf und Familie zu unerkannten Plagiaten führt, wofür es aber generell an plausiblen Erfahrungssätzen und überdies an nachvollziehbaren Anhaltspunkten im konkreten Fall fehlt.“ Die Kommission glaubt auch nicht, dass Guttenberg in einen „Zustand der Dauervergesslichkeit“ geraten sei. (abendblatt.de/ryb)