Berlin. Im Juni dürfen Fußballfans länger feiern, es treten erste Diesel-Fahrverbote in Kraft – und der gesetzliche Mindestlohn wird abgewogen.

  • Im Juni kommen einige Änderungen auf uns zu
  • Wir können länger draußen Feiern, zumindest bei WM-Übertragungen
  • Aber es gibt auch schmerzhafte Einschränkungen

Der Monatswechsel bringt wieder einige Neuerungen mit sich. Die wichtigste und größte Änderung im Juni ist allerdings nur vorübergehend.

• Fußball-WM

Bis Ende Juli gilt für die Übertragungen der Fußball-Weltmeisterschaft eine gelockerte Nachtruhe bei Public-Viewing-Events. Auch wenn der Ball erst später ins Rollen kommt, ist es so möglich die Spiele auf Großleinwänden im Freien zu schauen, beschloss die Bundesregierung. Allerdings muss die konkrete Erlaubnis im Einzelfall von der jeweiligen Kommune erteilt werden.

• Diesel-Fahrverbote

In Hamburg treten zum Monatswechsel die ersten Diesel-Fahrverbote in Deutschland in Kraft. Als Reaktion auf die hohen Stickoxid-Belastungen dürfen in zwei Straßenabschnitten nur noch Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro-6 verkehren.

• Güterverkehr

Eine weitere Neuregelung im Straßenverkehr betrifft die Betreiber von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen. Diese gelten nun als Güterverkehr und brauchen damit eine Güterkraftverkehrserlaubnis. Die Industrie- und Handelskammern erteilen die Erlaubnis, schreibt „Focus Online“.

• Mindestlohn

Mit dem gesetzlichen Mindestlohn setzen sich im Juni die Mitglieder der Mindestlohnkommission auseinander, schreibt finanzen.net. Falls diese zu einer Entscheidung finden, kommt die Anpassung des Mindestlohns zwar nicht direkt im Juni, allerdings wäre sie schon zum Jahreswechsel 2018/2019 wahrscheinlich. (dahe)