Im Streit um das geplante Kohlekraftwerk hat der Energiekonzern einen Teilerfolg erzielt: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die Position des Konzerns in einer zentralen wasserrechtlichen Frage gestärkt. Dabei geht es um eine sogenannte Fischtreppe, die dazu dienen soll, den Fischbestand in einem Naturschutzgebiet in der Elbe zu erhalten, obwohl Tiere in dem zur Kühlung angesaugten Wasser sterben.

Hamburg. Der Energiekonzern Vattenfall hat im Streit um das geplante Kohlekraftwerk Moorburg einen Punkt gemacht. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in einer wichtigen Einzelfrage die rechtliche Position von Vattenfall gestärkt. In dem Verfahren um das Genehmigungsverfahren vertritt das Gericht die Auffassung, dass eine Fischtreppe bei Geesthacht Schäden für die Natur so weit verhindern würde, dass keine zusätzliche Prüfung nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FHH-Richtlinie) mehr notwendig wäre, teilte das Gericht in Hamburg mit. Dabei handele es sich um die vorläufige Rechtsauffassung des zuständigen 5. Senats, die sich jedoch nicht mehr ändern würde, falls sich keine neuen Gesichtspunkte ergäben.

Das geplante Kohlekraftwerk Moorburg mit 1640 Megawatt elektrischer Leistung und 650 Megawatt Fernwärme steht seit dem Amtsantritt des schwarz-grünen Senats auf der Kippe. Während Vattenfall davon ausgeht, einen Rechtsanspruch auf die letzten noch ausstehenden Genehmigungen zu besitzen, sind die Hamburger Grünen strikt gegen das Projekt. Im Koalitionsvertrag ist ein rechtlich einwandfreies Genehmigungsverfahren vereinbart, das von der Behörde der grünen Umweltsenatorin Anja Hajduk gesteuert wird. Vattenfall hat im April Untätigkeitsklage gegen die Behörde eingelegt, weil die Genehmigungsfrist mehrfach verlängert wurde. Nun soll eine Entscheidung bis zum 10. September fallen.

Vor allem die ausstehende wasserrechtliche Genehmigung durch die Behörde gilt als fraglich, was zu einem jahrelangen Rechtsstreit führen könnte. Vattenfall hatte stets betont, am Bau des Kraftwerks festzuhalten. Sollte das Vorhaben nicht genehmigt werden, drohen der Stadt Hamburg Schadenersatzklagen in Milliardenhöhe.

Der Industrieverband Hamburg (IVH) forderte die Stadt auf, ihre Blockadehaltung gegenüber dem Kraftwerk aufzugeben und Moorburg so schnell wie möglich zu genehmigen. Dagegen erklärte die Umweltorganisation BUND, sie teile die Auffassung des OVG nicht. Die Fischtreppe müsse ohnehin gebaut werden und könne daher nicht zur Minderung der Schäden durch Moorburg beitragen. Für die SPD erklärte deren Umweltexpertin Monika Schaal, der Hinweisbeschluss des OVG sei kein Freifahrtschein für Vattenfall. Es gebe noch zahlreiche offene Frage.

"Ich bedaure, dass sich die Rechtsauffassung meiner Behörde nicht durchgesetzt hat, nach der die Fischtreppe in Geesthacht nicht als Schadensminderungsmaßnahme anerkannt werden kann," sagte die Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt Anja Hajduk. "Damit sind unsere naturschutzrechtlichen Vorbehalte in diesem wichtigen Punkt nicht zur Geltung gekommen. Die Frage des wasserrechtlichen Ermessens, mit der wir uns derzeit befassen, ist hiervon nicht berührt."

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt will den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts analysieren und, wie im Erörterungstermin beim OVG mit den Beteiligten besprochen, im September eine Entscheidung zum Genehmigungsverfahren treffen.