Medebach. Ein zweijähriges albanisches Mädchen bekam einen Bescheid, dass es ausreisen müsse. Jetzt erklärte das Amt, wie das passieren konnte.

Am Donnerstag erhielt Edona B. aus Medebach den elfseitigen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: Innerhalb einer Woche habe sie Deutschland zu verlassen, hieß es darin. Ansonsten drohe ihr die Abschiebung. Als einzige der Familie erhielt Edona einen solchen Brief. Edona ist 20 Monate alt.

Doch zu einer Abschiebung wird es nicht kommen. So erklärt es die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises: „Ein minderjähriges Kind genießt den Schutz der Familie und wird nicht allein abgeschoben.“ So steht es tatsächlich auch im Bescheid des Bundesamts – allerdings auf der siebten von elf Seiten Behördensprache.

„Minderjährige werden nicht allein abgeschoben“

Warum dem Kleinkind der Bescheid überhaupt zuging, erklärte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am Montag: Auch die Entscheidung über die Asylanträge der Eltern sei längst gefällt. Aber: „Bedauerlicherweise gingen die Bescheide nicht zeitgleich in die Zustellung“, so ein Sprecher. Dies sei der hohen Zahl an Asylanträgen geschuldet. Wie aber die Entscheidung für die Eltern ausgegangen ist, das teilte er aus Datenschutzgründen nicht mit. Die Bushgjokajs warten weiter.