Der Streit um Senatsanfragen ist kein Fall fürs höchste Gericht

Es ist ein Streit, bei dem es politisch gesehen nur Verlierer gibt. Zwar hat das Hamburgische Verfassungsgericht den SPD-Senat dafür gerügt, dass er die Kleinen Anfragen des CDU-Abgeordneten und der Linken-Politikerin nicht ausreichend beantwortet hat. Aber als Gewinner gehen auch die Abgeordneten bei diesem Zwist nicht hervor. Ihnen ist vorzuwerfen, dass sie die höchstrichterliche Keule geschwungen haben, ohne dass es in den Fällen tatsächlich um eine Grundsatzentscheidung gegangen wäre.

Es ist ein elementares demokratisches Recht von Abgeordneten, Große und Kleine Anfragen an den Senat zu stellen. Dass die vier Oppositionsfraktionen dieses bewährte Instrument reichlich nutzen, ist nicht überraschend. Seit Olaf Scholz Bürgermeister ist und die SPD regiert, ist die Zahl der Anfragen um 16 Prozent auf 6012 gestiegen. Parallel hat sich die Zahl der Beanstandungen des Auskunftsverhaltens zwar auf gut 55 verdoppelt. Aber: Im Großen und Ganzen ist der Senat seiner Auskunftspflicht doch nachgekommen.

Wer an der Macht ist, versucht an der einen oder anderen Stelle zu blocken und geizt mit seinem Herrschaftswissen. Wer dagegen in der Opposition steht, hat ein großes Fragebedürfnis und scheut sich nicht, Beschwerde einzureichen, wenn ihm die Senatsantwort nicht ausreicht. Das war auch zu schwarz-grünen Zeiten so. Damals kamen 25 der 27 Beschwerden von SPD-Abgeordneten, heute stammen 32 der 55 Beanstandungen aus den Reihen der CDU-Fraktion.

Parlament und Senat sollten imstande sein, aufeinanderzuzugehen und eine Einigung zu finden, anstatt die Situation bis zum Rechtsstreit eskalieren zu lassen. Wenn der Senat die Befürchtung hat, mit seiner Antwort den Datenschutz oder die Geheimhaltungspflicht zu gefährden, sollten alternative Wege gefunden werden. In solch einem Fall könnte der Senat zumindest dem Abgeordneten die gewünschten Informationen weitestgehend anvertrauen. Das wäre immer noch besser, als eine Antwort komplett zu verweigern. Oder Gerichte unnötig zu beschäftigen.