Bankenabgabe hilft gegen Erpressbarkeit durch das Finanzsystem.

Es kommt nicht häufig vor, dass Regierungen eine Entscheidung treffen, die von nahezu allen Bürgern begrüßt wird. Wenn das Bundeskabinett demnächst die Bankenabgabe beschließt, dürfte genau dies der Fall sein. Wer hätte schon etwas dagegen einzuwenden, dass die Geldhäuser künftig selbst das Geld aufbringen sollen, mit dem eine mögliche Schieflage eines "systemrelevanten" Instituts abgefedert werden kann? Als Folge der Finanzkrise mussten die Steuerzahler schließlich für weit mehr als 100 Milliarden Euro an Bürgschaften und Kapitalhilfen geradestehen.

Auch wenn sich die Beträge, die mit der Zwangsabgabe nun eingesammelt werden sollen, gemessen daran zunächst eher bescheiden ausnehmen, ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. Denn es kann nicht die Aufgabe der öffentlichen Hand sein, private Banken herauszupauken, wenn deren Manager zu hohe Risiken eingingen. Man darf hoffen, dass die Abgabe dazu beiträgt, dieses Bewusstsein auch in Zeiten wachzuhalten, in denen gerade keine Krise tobt.

Begrüßenswert ist in diesem Zusammenhang aber auch dies: Der Fonds soll nicht etwa marode Kreditinstitute vor der Pleite retten, er soll vielmehr die geordnete Abwicklung ohne allzu große Schäden für die Wirtschaft ermöglichen. Damit sollen Schocks für das Finanzsystem, wie sie die Lehman-Insolvenz im September 2008 auslöste, künftig vermieden werden.

Auf den zweiten Blick offenbart der Regierungsplan aber leider doch ein paar Schönheitsfehler. So ist zu befürchten, dass die Banken die Kosten für die Abgabe schlicht an die Kunden weitergeben - viele Unternehmen rechnen bereits mit schlechteren Kreditkonditionen. Auf diese Weise könnte über Umwege schließlich doch wieder die Allgemeinheit zur Kasse gebeten werden.

Zudem müssen auch Sparkassen und Volksbanken in den Topf einzahlen, obwohl Angehörige dieser beiden Bankengruppen wohl eher nicht zu den Instituten zählen, für deren potenziellen Zusammenbruch man gewappnet sein will. Verursachergerecht ist das nicht.

Auch wenn es wünschenswert wäre, solche Fehler bis zum Inkrafttreten des Regelwerks noch zu korrigieren, bleibt festzuhalten: Die Bundesregierung zeigt, dass sie etwas gegen die Erpressbarkeit durch das Finanzsystem tun will, und das ist gut so. Jetzt müssen allerdings möglichst viele andere Staaten nachziehen, weil nationale Insellösungen dieser international orientierten Branche längst nicht mehr gerecht werden.