Berlin. Der WDR-Rundfunkrat verschiebt die Verlängerung von Verträgen. Zunächst geht es darum, die Vorwürfe sexueller Belästigung aufzuklären.

Um leitenden Mitarbeitern Planungssicherheit zu geben, verlängert der WDR ihre Arbeitsverträge mindestens ein halbes Jahr vor deren Auslaufen. So halten es auch viele andere Unternehmen mit den Kontrakten ihrer Führungskräfte. Im Falle des WDR-Fernsehdirektors Jörg Schönenborn und der WDR-Hörfunkdirektorin Valerie Weber wollte der Rundfunkrat ursprünglich noch früher für Klarheit sorgen: Die Arbeitsverträge der beiden laufen erst Ende April 2019 aus.

Doch da das Arbeitspapier von Intendant Tom Buhrow erst kürzlich vom Rundfunkrat verlängert wurde, wollte das Aufsichtsgremium auch über die Kontrakte von Schönenborn und Weber zeitnah entscheiden. Laut Presseberichten sollte das irgendwann im Juni geschehen.

WDR-Fernsehdirektor Jörg Schönenborn und WDR-Hörfunkdirektorin Valerie Weber. Ihre Verträge könnten laut Presseberichten schon irgendwann im Juni verlängert werden, obwohl sie erst Ende April 2019 auslaufen.
WDR-Fernsehdirektor Jörg Schönenborn und WDR-Hörfunkdirektorin Valerie Weber. Ihre Verträge könnten laut Presseberichten schon irgendwann im Juni verlängert werden, obwohl sie erst Ende April 2019 auslaufen. © WDR/Herby Sachs | WDR/Herby Sachs

Dieser Termin ist nun Makulatur. Informell haben sich die Mitglieder des Rundfunkrats darauf verständigt, sich mit der Verlängerung der Verträge der beiden erst zu befassen, wenn der Sender die Vorwürfe sexueller Belästigung gegen bisher sieben Sendermitarbeiter aufgeklärt hat. Zuletzt wurden solche Vorwürfe gegen den WDR-Fernsehspielchef Gebhard Henke erhoben, der die Anschuldigungen aber abstreitet. Eine offizielle Stellungnahme der zuständigen Geschäftsstelle des WDR-Rundfunkrats gibt es zu der Verschiebung nicht.

Schönenborn war schon 2010 mit Belästigungsfall befasst

Eine Aussetzung der Entscheidung ergibt aber aus mehreren Gründen Sinn: Der Intendant muss dem Rundfunkrat vorschlagen, die Verträge der Direktoren zu verlängern. Ein solcher Vorschlag liegt derzeit nicht vor. Zudem wäre es für den Sender problematisch, sollte nach einer frühzeitigen Vertragsverlängerung herauskommen, dass einer der Direktoren sich im Zusammenhang mit der Aufklärung der Vorwürfe sexueller Belästigung Fehler erlaubt hat.

Hörfunkdirektorin Weber ist erst seit 2014 im Sender. Schönenborn war vor seiner Berufung zum Fernsehdirektor im selben Jahr WDR-Chefredakteur. In seiner damaligen Eigenschaft war er bereits 2010 mit der versuchten Aufklärung des Falles eines ehemaligen WDR-Auslandsredakteurs befasst. Sie führte zu keinem greifbaren Ergebnis.

Der Mann, der nach wie vor für den Sender arbeitet, soll ab 2002 Frauen belästigt haben. Einige von ihnen offenbarten sich dem Auslandskorrespondenten Arnim Stauth, der eine Untersuchung der Fälle anschob. Die Sache endete damit, dass Stauth in einer sogenannten „Ermahnung“ arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht wurden.

Personalrätin fertigte Bericht zu Belästigungsfall an

Dass Schönenborn als damaliger erster Journalist des Senders in den Fall nicht involviert war, ist schwer vorstellbar. Eine entsprechende Anfrage beantwortet der Sender ausweichend: „Die Ermahnung hat seinerzeit die Personalabteilung erteilt“, sagt eine Sprecherin. Sie wurde 2013 zurückgenommen.

Klar ist, dass Stauth und Schönenborn sich damals über die Vorwürfe austauschten, wobei der damalige Chefredakteur wenig Neigung erkennen ließ, sie aufzuklären. Die betroffenen Frauen hatten sich inzwischen auch einer Personalrätin offenbart, die dazu einen Bericht anfertigte.

In einer Mail vom 27. Oktober 2011 schrieb Schönenborn an Stauth: „Ich kann mich ehrlicherweise nicht daran erinnern, ob ich damals den Bericht zur Einsicht bekommen habe. Es entspräche den Gepflogenheiten und wäre ungewöhnlich, wenn das nicht passiert wäre. Ob ich dies nachhole, habe ich für mich noch nicht entschieden.“

WDR revidiert Vorwurf der sexuellen Belästigung

Stauth führte später einen Arbeitsgerichtsprozess gegen den WDR. Aus den Prozessakten geht hervor, dass er Schönenborn vorwarf, von einem Fall im Zusammenhang mit dem einstigen Auslandsredakteur spätestens 2003 erfahren zu haben.

Laut WDR hat es sich dabei nicht um sexuelle Belästigung, sondern um eine Einladung in die Betriebskantine gehandelt. Schönenborn habe einen entsprechenden Hinweis verfolgt. Mit dem Mitarbeiter sei über dessen Führungsverhalten gesprochen worden.