Berlin. Laut der Börse Berlin wurde der Börsengang der Springer-Tochter Awin AG beantragt. Doch das Medienhaus will damit nichts zu tun haben.

Das Berliner Medienhaus Axel Springer („Bild“, „Welt“) verdient mittlerweile sein Geld hauptsächlich mit digitalen Rubrikenmärkten wie Immowelt oder Stepstone sowie mit Online-Vermarktung. Die Geschäfte laufen so gut, dass in Finanzkreisen immer mal wieder spekuliert wurde, Springer könne seine Digitalbeteiligungen an die Börse bringen. Ende vergangenen Jahres haben die Berliner einen solchen Schritt tatsächlich geprüft – und verworfen.

Das heißt, so ganz verworfen wurde dieses Vorhaben dann doch nicht. Eine Ausnahme gibt es nämlich: Anfang August teilte Springer mit, seinen Online-Vermarkter Awin mit Affilinet verschmelzen zu wollen, einer Tochter des Internet-Providers United Internet aus dem pfälzischen Montabaur. Da Awin mit einem Umsatz von 567,4 Millionen Euro größer als Affilinet ist, das zuletzt 150,7 Millionen Euro erlöste, übernahm Springer 80 Prozent der Anteile der Gemeinschaftsfirma, die sich Awin AG nennt. Mit der Fusion „werde die Voraussetzung geschaffen, um einen Börsengang des Unternehmens vorzubereiten“, hieß es in einer Pressemitteilung.

Im Wikipedia-Eintrag ist Antrag auf Börsengang bereits vermerkt

Das ist immer noch eine relativ unverbindliche Formulierung. Umso erstaunlicher ist es, dass im Wikipedia-Eintrag von Awin steht, Springer habe am 2. Oktober den Börsengang der Firma beantragt. Dabei beruft sich das Online-Lexikon auf die Berliner Börse. Aus deren Online-Portal geht tatsächlich hervor, dass ein solcher Antrag am Montag vergangener Woche gestellt wurde. Doch eine Springer-Sprecherin dementiert: „Mit diesem Eintrag haben wir nichts zu tun“, sagt sie. Tatsächlich kam der Eintrag auf Antrag der Frankfurter Renell Wertpapierhandelsbank zustande. Die Bank wollte sich damit nach eigenem Bekunden im Falle eines Börsengangs der Awin AG das Recht sichern, die Aktien des potenziellen Börsenneulings am Nebenhandelsplatz Berlin zu verkaufen.

Einen solchen Antrag kann ein Wertpapiermakler nur dann stellen, wenn der Gesellschafter des Börsenkandidaten ihm bereits eine internationale Wertpapierkennnummer verschafft hat, eine sogenannte ISIN. Die Awin AG verfügt über eine solche ISIN. Sie lautet DE0005002497. Laut Axel Springer hat das aber mit dem angedachten Börsengang nichts zu tun. Demnach stammt die ISIN aus der Zeit um 2009, als die Awin-Aktien noch als physische Globalurkunden verbrieft waren und bei Clearstream in Frankfurt hinterlegt wurden. Demnach steht der Börsengang nicht unmittelbar vor der Tür. Kommen wird er wohl dennoch.

Nur weniger Springer-Anteile am Aktienmarkt

Es wäre das allererste Mal in der Geschichte des Medienhauses, dass die Aktien eines Tochterunternehmens an die Börse gebracht werden. Zwar ist auch das Haupthaus börsennotiert. Doch weil die Hauptgesellschafterin Friede Springer nicht möchte, dass ihr Mehrheitsanteil an dem Unternehmen verwässert wird, werden nur vergleichsweise wenige Springer-Anteile an den Aktienmärkten gehandelt.

Die meisten deutschen Medienhäuser sind Familienunternehmen. Sie sind jahrzehntelang gut damit gefahren, entweder gar nicht an der Börse notiert zu sein oder nur wenige ihrer Anteile an die Aktienmärkte gegeben zu haben. Doch im digitalen Zeitalter haben sie es mit Wettbewerbern wie Google, Facebook oder Apple zu tun, die im ganz großen Stil an den Börsen Geld einsammeln. Einem Haus wie Springer, das sich in Konkurrenz zu den amerikanischen Internetriesen auch auf internationalem Parkett bewegt, bleibt also gar nichts anderes übrig, als bei der Kapitalbeschaffung neue Wege auszutesten.

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ARD reagiert auf „Spiegel“-Aufmacher

Seltsam anonyme Einbahnstraßen-Kommunikation bot diese Woche die ARD. Der „Spiegel“ hatte mit einer Story über „Die unheimliche Macht“ von ARD und ZDF aufgemacht. Die ARD reagierte auf ihrer Internetseite. Als Autor wurde keine Person, sondern „der ARD-Vorsitz“ angegeben. Kommentieren konnte man das Stück nicht. Kommentare sind auf ARD.de nicht vorgesehen.