Hamburger Bürgerschaft

Das sind die Kernpunkte der Flüchtlingsvereinbarung

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Sascha Balasko und Oliver Schirg
Andreas Dressel (v.l), Klaus Schomacker, Sprecher der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ und Anjes Tjarks (Bündnis 90/Die Grünen) haben erfolgreich an einem Kompromiss zur Flüchtlingsunterbringung gearbeitet

Andreas Dressel (v.l), Klaus Schomacker, Sprecher der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ und Anjes Tjarks (Bündnis 90/Die Grünen) haben erfolgreich an einem Kompromiss zur Flüchtlingsunterbringung gearbeitet

Foto: Lukas Schulze / dpa

Spätestens ab Ende 2019 profitiert ganz Hamburg von der neuen Regelung, die Rot-Grün und die Volksinitiative ausgehandelt haben.

Hamburg.  Nach Verhandlungen zwischen den Fraktionsspitzen von Rot-Grün und der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ hat es eine Einigung in dem Streit um die Flüchtlingsunterbringung gegeben. Das sind die Kernpunkte der Vereinbarung:


Wie war die Situation vor Beginn der Verhandlungen?

Es gab die Prognose, dass in diesem Jahr in Hamburg 40.000 zusätzliche Flüchtlinge untergebracht werden müssen. Zusammen mit den bisherigen wären es dann rund 80.000 gewesen. Auf dieser Prognose aufbauend plante der Senat Flüchtlingsunterkünfte – ein größerer Teil davon sollten Großunterkünfte mit zum Teil deutlich mehr als 1000 Plätzen sein. Es gab eine erfolgreiche Volksinitiative, es drohte ein Volksentscheid.


Was sieht die Einigung zwischen der Volksinitiative und Rot-Grün vor?

Im Kern gibt es zwei Teile. Der eine Teil regelt die Art der Unterbringung von Flüchtlingen in ganz Hamburg. Diese Regelung gilt spätestens ab Ende 2019. Der andere Teil sieht die Flüchtlingsunterbringung in bestimmten Stadtteilen vor – nämlich jenen, die mitverhandelt haben. Diese elf Bürgerinitiativen haben eigene Bürgerverträge mit der Stadt abgeschlossen, welche die aktuellen Planungen betreffen.


Was tritt Ende 2019 in Kraft?

Die sogenannte 3x300-Regelung. Dann sollen Unterbringungen grundsätzlich nicht mehr als 300 Plätze haben. Dabei handelt es sich um Durchschnittszahlen. Es wird also auch welche geben, die mehr, aber auch weniger Plätze haben. Es soll dann zudem nicht mehr als 300 Standorte in ganz Hamburg geben. Außerdem sollen alle Unterbringungen, die ab jetzt neu geplant werden, nicht mehr als 300 Plätze haben. Allerdings: Für alle bereits bestehenden sowie in Planung befindlichen Unterbringungen besteht Bestandsschutz bis Ende 2019.


Was bedeutet das für den zweiten Teil der Vereinbarung?

Der Bestandsschutz gilt nicht für die Standorte, die in den Bürgerverträgen berücksichtigt sind. Für sie gilt der jeweilige Bürgervertrag. Für Eimsbüttel heißt das beispielsweise, dass man sich von der Unterbringung von ursprünglich 3800 Flüchtlingen verabschiedet. Man hat sich auf 600 geeinigt. Allerdings werden diese ab spätestens Ende 2019 in 300er-Unterkünften leben. Möglich gemacht hat das auch der Rückgang der Flüchtlingszahlen. Für dieses Jahr werden nur noch 14.000 erwartet.


Sind die in den Bürgerverträgen enthaltenen Stadtteile besser gestellt?

Ja und nein. Sie erreichen bereits vor Dezember 2019 eine Reduzierung der Unterbringungsplätze. Aber ab dann gilt die 3x300-Regel hamburgweit. Allerdings enthalten viele der elf Verträge weitere Vereinbarungen, zum Beispiel, dass die Quartiere besser an den ÖPNV angebunden werden sollen oder dass der Anteil der Familien mit Kindern 60 Prozent betragen soll. Das hat Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Unterkünfte ohne Bürgervertrag.