Jungen und Mädchen werden aus gewohnter Umgebung gerissen, weil sie “zu weit entfernt wohnen“. Vier Grundschüler und drei Vorschüler sind betroffen.

Altona. Vier Grundschüler und drei Vorschüler müssen die Max-Brauer-Schule verlassen. Die Begründung der Behörde: Der Schulweg sei zu lang für die Kinder. Die beliebte Stadtteilschule muss die Mädchen und Jungen entlassen, weil Kinder, die jetzt neu für die Klassenstufen eins und fünf angemeldet wurden, dichter an der Schule wohnen.

"Es ist völlig absurd, dass die Schüler jetzt aus ihrem Umfeld gerissen werden sollen, nur weil andere Kinder dichter an der Schule wohnen als sie", sagte Jens Fricke, Elternratsvorstandsmitglied der Max-Brauer-Schule.

Wie an allen Hamburger Schulen, müssen die zur Verfügung stehenden Schulplätze zunächst an Härtefälle, dann an Geschwisterkinder und zuletzt nach Schulweglänge vergeben werden. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem August vergangenen Jahres müssen sich Vor- und Grundschüler an den insgesamt 115 weiterführenden Schulen beim Übergang nach Klasse eins und fünf erneut dem Wettbewerb der Schulweglänge stellen.

Vor diesem Urteil galt: Schüler der weiterführenden Schulen dürfen diese automatisch weiter besuchen. Durch die neue Regelung kann es nun sein, dass die Kinder plötzlich außerhalb des Aufnahmeradius der Schule wohnen und deshalb die Schule verlassen müssen. Der Aufnahmeradius ändert sich von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von der Zahl der Schulanmeldungen.

Die Anmeldezahlen der Max-Brauer-Schule sind so hoch, dass die Schule der Nachfrage nicht mehr gerecht werden kann: 83 Kinder pro Jahrgang können keinen Platz bekommen. Sieben Kinder davon sind bereits Schüler. Wer weiter entfernt wohnt als 1000 Meter, hat einfach Pech. Der Elternrat fordere deshalb, dass die jetzt abgelehnten Vor- und Grundschüler an der Max-Brauer-Schule bleiben können. Deshalb haben die betroffenen Eltern Widerspruch bei der Schulbehörde eingelegt, so Fricke.

"Wir bedauern zwar, dass die betroffenen Kinder aus ihrem Lernumfeld gerissen werden, aber die Schulbehörde muss das Urteil des Verwaltungsgerichts akzeptieren", sagte Thomas Bressau, Sprecher der Schulbehörde, dem Abendblatt. Nur die Bürgerschaft könne ein Gesetz auf den Weg bringen, um diese neue Regelung etwas zu ändern, so Bressau.

Bitter für die betroffenen Eltern, die sich gerade für die Max-Brauer-Schule entschieden haben, weil hier Schüler von der Vorschule bis zur 13. Klasse der gymnasialen Oberstufe lernen können. "Der Schulwechsel ist eine Katastrophe für die betroffenen Kinder, und es ist ärgerlich, dass wir nicht als eine, sondern als zwei Schulen betrachtet werden", sagte Schulleiterin Andrea Runge.