Die Stadt halte sich die Option offen, derartige Daten anzukaufen .Finanzminister setzt auf Steuerabkommen mit der Schweiz.

Hamburg. Ob sich Hamburg an dem jüngsten Ankauf von Steuersünder-Dateien aus der Schweiz durch Nordrhein-Westfalen beteiligt, ist noch unklar. Bislang hat die Hansestadt kein offizielles Angebot erhalten. Grundsätzlich halte sich die Stadt allerdings die Option offen, derartige Daten anzukaufen, sagte Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) dem Abendblatt.

Der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) setzt dagegen auf das Steuerabkommen mit der Schweiz, welches eine pauschale Abgeltungssteuer für länger deponiertes Schwarzgeld im Nachbarland vorsieht. Er hatte sich gegen den Ankauf von sogenannten Steuersünder-CDs ausgesprochen, da diese eine Zusammenarbeit mit Kriminellen, also deren Beschaffern, voraussetze. CDU-geführte Länder wie Niedersachsen etwa haben den Kauf daher bereits abgelehnt. Hamburg will die bisherige Praxis nicht aufgeben. "Ich bin trotz des Steuerabkommens ausdrücklich dafür, Daten aufzukaufen, wenn sie uns angeboten werden. Wir wollen keine Steuersünder davonkommen lassen", sagte Tschentscher. Aus seiner Sicht sei das Abkommen ganz klar. Man dürfe sich nicht aktiv um die Beschaffung solcher Daten bemühen. Allerdings seien die Länder nicht verpflichtet, diese Daten nicht aufzukaufen, wenn sie ihnen angeboten würden.

+++ Gerüchte um neue Steuer-CD: Schweiz zeigt sich verärgert +++

Vor gut zwei Jahren hat Hamburg sich zum ersten Mal an dem Kauf von Steuersünder-Dateien beteiligt. Seitdem hätten sich etwa 900 vermeintliche Steuerhinterzieher selbst angezeigt, sagte Daniel Stricker, Sprecher der Finanzbehörde, und bestätigte damit einen Bericht von NDR 90,3. Seit 2010 habe sich Hamburg an fünf Ankäufen von Kontodaten-CDs beteiligt. Den Ausgaben in Höhe von 160.000 Euro stehen Einnahmen von rund 60 Millionen Euro entgegen. Das Geld ist in den Haushalt geflossen. Ob Steuerhinterzieher auch tatsächlich straffrei davonkommen, hängt damit zusammen, ob ihre Daten auf der CD verzeichnet sind oder nicht. Eine wahre Selbstbezichtigung liegt nur dann vor, wenn der Staat ohne die Daten nicht auf die Straftat aufmerksam geworden wäre.