Cornelia Prüfer-Storcks will notfalls im Alleingang durchsetzen, dass Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen an Restaurant-Türen pinnen.

Hamburg. Nein, die Hygiene-Ampel sei keineswegs vom Tisch, ließ Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) wissen. Über entsprechende Meldungen habe sie sich gewundert, sagte sie gestern. "Ich müsste es doch wissen." Schließlich sei sie die Vorsitzende der zuständigen Ministerkonferenz. Geht es nach dem Willen Hamburgs, soll das Kontrollbarometer für die Sauberkeit in der Gastronomie bundesweit eingeführt werden. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will dieses Vorhaben aber nach wie vor nicht unterstützen. Es könnte daher nun auf eine alleinige Hamburger Lösung hinauslaufen.

Anhand einer dreifarbigen Skala, die gut sichtbar am Eingang von Lokalen hängt, soll Gästen auf den ersten Blick klar werden, wie sauber die jeweiligen Betriebe arbeiten. Die Ampelfarben zeigen die Ergebnisse der letzten Lebensmittelkontrollen an. Grün steht für keine oder geringfügige Mängel, Gelb für mittlere und Rot für schwerwiegende Beanstandungen. Die Verbraucherschutzminister der Länder hatten bereits im Mai 2011 für dieses System, welches die Transparenz in der Lebensmittelüberwachung verbessern soll, gestimmt. Deren Kollegen aus den Wirtschaftsministerien lehnten dies zunächst ab.

Inzwischen hat sich eine Arbeitsgruppe der Verbraucherschutz- und Wirtschaftsminister für eine freiwillige Lösung ausgesprochen. Danach kann jedes Land selbst entscheiden, ob es die Hygiene-Ampel verpflichtend für jeden Betrieb einführt oder es den Gastronomen freistellt. Hamburg würde das System verpflichtend einführen.

Diesem Kompromiss haben 13 Verbraucherschutzminister zugestimmt. Abgelehnt haben es die Minister aus Bayern und Hessen, der sächsische hat sich enthalten. "Das ist zwar nur die zweitbeste Lösung, gemessen an einer bundeseinheitlichen, verpflichtenden Lösung", räumte die SPD-Senatorin ein. Aber es sei immer noch besser als gar kein Start in ein solches System. Als Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz hat Prüfer-Storcks Bundesministerin Aigner nun aufgefordert, bis September ein entsprechendes Bundesgesetz zu erarbeiten.

Die Senatorin sieht gute Gründe für das Kontrollbarometer. Es schaffe Transparenz für die Verbraucher und einen Anreiz für die Betriebe, hohe Hygienestandards einzuhalten. "Für vorbildliche Betriebe ist die Ampel ein Wettbewerbsvorteil." Prüfer-Storcks sagte, dass es nicht darum gehe, jemanden an den Pranger zu stellen oder wirtschaftlich zu schädigen. Allerdings habe der Verbraucher aus ihrer Sicht das Recht, über schwarze Schafe in der Lebensmittelbranche, die es mit der Hygiene nicht so genau nehmen und im schlimmsten Fall die Gesundheit ihrer Kunden aufs Spiel setzten, informiert zu werden. Zudem würden mehr als 90 Prozent der Betriebe nach dem System der Hygiene-Ampel im grünen Bereich liegen. "Primäres Ziel des Systems ist es, hygienisch einwandfreie Betriebe für Verbraucher kenntlich zu machen."

Die Einstufung in eine der drei Kategorien würde bei den regulären Lebensmittelkontrollen erfolgen. "Es wird also keinen weiteren Bürokratieaufwand geben." Nach drei Jahren soll das System überprüft werden.

Ilse Aigner wird dieses Vorhaben nicht mit einem Gesetzentwurf unterstützen. "Ein Modell, das manche Bundesländer freiwillig, andere verpflichtend und wieder andere überhaupt nicht umsetzen wollen, ist kein bundeseinheitliches Modell", sagte ihr Sprecher Holger Eichele. "Ohne Verständigung der Länder auf bundeseinheitliche Regelungen, ohne ein gemeinsames, tragfähiges Konzept, das Aktualität und Verlässlichkeit sicherstellt und für die Überwachungsbehörden der Länder auch umsetzbar ist, kann der Bund den geforderten Rechtsrahmen für die Einführung eines einheitlichen Kontrollbarometers nicht auf den Weg bringen."

Ministeriumssprecher Eichele machte deutlich, dass eine freiwillige Veröffentlichung von Kontrollergebnissen durch Gastronomen bereits jetzt jederzeit möglich sei. "Hierzu bedarf es keiner neuen Rechtsgrundlage durch den Bund." Berlin etwa praktiziere bereits ein System, mit dem Kontrollergebnisse im Internet veröffentlicht werden. "Jenen Bundesländern, die eine für die Betriebe verpflichtende Veröffentlichung der Kontrollergebnisse einführen möchten, werden wir nicht im Wege stehen und für die gegebenenfalls notwendige Klarstellung im Gesetz sorgen", so Eichele.

Bindend ist der Beschluss der 13 Verbraucherminister für Aigner nicht. Er hat lediglich Appellcharakter. Und so stehen die Zeichen im Moment darauf, dass Hamburg die Hygiene-Ampel nun erst einmal allein einführt, nachdem sich Prüfer-Storcks dafür eingesetzt hat. In Senatskreisen heißt es dazu: "Es ist nicht unwahrscheinlich, dass wir das selber machen."