Verwaltungsgericht urteilt, dass die sogenannte Bettensteuer nicht pauschal auf alle Hotelübernachtungen angerechnet werden darf.

Hamburg. Es könnte weitreichende Veränderungen oder sogar das Aus für die geplante Kultur- und Tourismustaxe bedeuten: Am Mittwoch urteilte das Bundesverwaltungsgericht , dass die sogenannte Bettensteuer, die auch in der Hansestadt als Kultur- und Tourismustaxe im Januar 2013 eingeführt werden soll, nicht pauschal auf alle Hotelübernachtungen angerechnet werden darf. Genau das sieht jedoch der Entwurf des Hamburger Gesetzes vor.

+++ Gute Nacht, Bettensteuer +++

+++ Richter kippen pauschale Betten- und Kultursteuer +++

Wie geht es jetzt weiter? Wird Hamburg wie geplant die Bettensteuer von mindestens einem Euro pro Nacht abhängig vom Zimmerpreis einführen? Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen, wie sich das Leipziger Urteil auf das in Hamburg geplante Gesetz auswirkt.

Warum hat das Urteil Auswirkungen auf den Hamburger Gesetzentwurf?

Die Richter in Leipzig haben entschieden, dass die Bettensteuer nur Privatpersonen auf den Hotelpreis aufgeschlagen werden darf. Geschäftsleute sind davon ausgeschlossen. Genau diese Unterscheidung ist in Hamburg bislang aber nicht vorgesehen, denn alle Übernachtungsgäste sollen zur Kasse gebeten werden. Der Gesetzentwurf ist somit nicht mit dem geltenden Recht kompatibel und muss vor einer Verabschiedung überarbeitet werden.

Muss ich beim Check-in angeben, ob ich beruflich oder privat in der Stadt bin?

Rechtlich gesehen sind Gäste nicht verpflichtet anzugeben, aus welchem Grund sie in einem Hotel übernachten. "Das sind höchstpersönliche Informationen, die dem Gast mit einer solchen Frage abverlangt werden", sagt der Hamburger Verwaltungsrechtler Ulrich Karpen. "Niemand kann gezwungen werden, diese Angaben zu machen."

Kann ich also angeben, geschäftlich in Hamburg zu sein, um Geld zu sparen?

Die eigene Aussage kann von der Hotellerie nicht geprüft werden. Zudem gibt es eine Grauzone, denn auch Geschäftsleute können das touristische Angebot der Hansestadt nutzen.

Wie gehen andere Städte mit dem Gerichtsurteil um?

In insgesamt 20 deutschen Kommunen gibt es Abgaben, die mit der Bettensteuer vergleichbar sind. 70 weitere planen laut dem Deutschen Industrie und Handelskammertag die Einführung. Lübeck (mit Travemünde) ist die einzige Stadt, in der keine pauschale Bettensteuer erhoben wird, sondern wo nur Touristen mit einem Aufschlag auf ihre Hotelrechnung rechnen müssen. "Wir wollten bei der Einführung zum 1. Januar 2012 kein Risiko eingehen und haben deshalb entschieden, die Steuer nur für Touristen zu erheben", sagt Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe (SPD). "Spätestens jetzt, nachdem in Leipzig das Urteil gefällt wurde, sind wir sicher, dass diese Entscheidung richtig war."

Lohnt sich die Bettensteuer für Lübeck, und wie wird sie umgesetzt?

Laut Bürgermeister Saxe hat die Stadt, in der Touristen pro Nacht fünf Prozent des Zimmerpreises als Aufschlag zahlen, mit der Steuer im ersten Quartal 2012 knapp 200 000 Euro eingenommen. Rund 1,3 Millionen Übernachtungen verzeichnet die Stadt im Jahr, 70 bis 80 Prozent der Gäste sind Touristen. Dies wird beim Check-in von der Hotellerie erfragt. Die Gäste sind jedoch nicht verpflichte, Angaben zu machen. "Bei Geschäftsleuten wird jedoch oft eine Firmenadresse für die Rechnung angegeben, sodass auch daraus abgeleitet werden kann, dass diese beruflich in der Stadt sind", sagt Saxe.

Könnte das Lübecker Modell Muster für Hamburg sein?

Für die SPD-Fraktion bedeutet das Urteil keinesfalls das Aus der Hamburger Kulturtaxe. Fraktionschef Andreas Dressel betont, dass man sich bei der Änderung am Lübecker Gesetz orientieren wolle. "Es ist nun die Aufgabe der Bürgerschaft, den Gesetzentwurf so zu überarbeiten, dass er juristisch dem Urteil standhält", sagt Dressel. "Auch wenn wir jetzt zwischen Touristen und Geschäftsreisenden unterscheiden müssen, wollen wir den Bürokratieaufwand für die Hotellerie so gering wie möglich halten." Andreas Dressel betont, dass man im Rahmen der Überarbeitung des Gesetzes mit allen betroffenen Akteuren zusammenarbeiten möchte.

Wie bewertet das Hamburger Gaststättengewerbe die Bettensteuer?

Das Hotel- und Gaststättengewerbe kritisiert die Einführung, lehnt sie nach dem Leipziger Urteil noch entschiedener ab. Als besonders problematisch wird die Umsetzung angesehen. "Es ist nicht Aufgabe eines Hotels, seine Gäste nach dem Grund ihres Aufenthalts auszufragen", sagt Jost Deitmar, Chef des Hotels Louis C. Jacob. "Wenn wir das dann machen würden, hätten wir bestimmt plötzlich 98 Prozent Geschäftsreisende." Gleiches befürchtet Niklaus Kaiser von Rosenburg, Vorsitzender der Fachgruppe Hotel des Dehoga. Er hofft, dass die Hotellerie mit in die Umgestaltung des Gesetzes eingebunden wird.

Mit wie viel Geld kann die Stadt rechnen, sollten nur Touristen die Steuer zahlen?

Bislang ist die Stadt davon ausgegangen, rund 20 Millionen Euro jährlich durch die Steuer einzunehmen. Es gibt jedoch keine Statistiken darüber, wie groß der Anteil an Touristen ist. "Es gibt keine vernünftige Definition darüber, wann ein Gast ein Tourist ist oder nicht", sagt Kaiser von Rosenburg.

Was bedeutet dies für die Kultur, die mit den Geldern gefördert werden sollte?

Rund die Hälfte der Einnahmen soll kulturellen Ereignissen zugutekommen, die andere Hälfte der Tourismusbranche. Ob sich dies aufgrund der neuen Rahmenbedingungen ändern wird, ist bislang noch ungewiss.