Derzeit 377 Widersprüche gegen Entscheidungen von Schulen. Abweisungen würden emotionale Belastung für die Familien bedeuten.

Hamburg. Die Zahl der Widerspruchsverfahren von Eltern, deren Kinder von Wunschschulen abgewiesen werden, ist um rund ein Drittel gestiegen. Laut Robert Heinemann, dem schulpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, geht aus einer Senatsantwort auf eine entsprechende Anfrage hervor, dass derzeit 377 Widersprüche gegen Entscheidungen von Schulen vorliegen; 2011 waren es 287. Über 41 Prozent der Fälle hat die Schulbehörde noch nicht entschieden. Das heißt, dass bei 154 Kindern wenige Wochen vor dem Beginn des neuen Schuljahrs unklar ist, auf welche Schule sie künftig gehen werden.

"Das ist ein absolutes Unding", sagt Heinemann. Er kritisiert, dass Schulsenator Ties Rabe (SPD) durch seine Entscheidung dafür sorge, dass viel mehr Kinder von den Schulen abgewiesen würden. "Und dann kann er noch nicht einmal sicherstellen, dass Eltern und Kinder vor den Sommerferien Klarheit darüber haben, welche Schule das Kind im August besuchen wird." Dem Schulsenator fehle laut Heinemann das Gespür dafür, welch emotionale Belastung dies für die betroffenen Familien bedeute.

+++ Das lange Warten auf die Wunschschule in Hamburg +++

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Die Schulbehörde weist die Vorwürfe Heinemanns zurück. Dass Schulen häufiger die Aufnahme von Schülern ablehnten, gehe auf den Schulfrieden zurück, der verkleinerte Klassen vorsehe, sagt Behördensprecher Peter Albrecht. So sind die Klassengrößen in Grundschulen auf 23 und 19 in sozial schwächeren Stadtteilen begrenzt. Bei Gymnasien ist die Obergrenze 28 Schüler, bei Stadtteilschulen sind es 23.Albrecht: "Die Kritik der CDU ist völlig unverständlich, denn auch sie hat dem Schulfrieden zugestimmt." Ein weiterer Grund sei die sogenannte Geschwisterkind-Regelung, nach der bei der Auswahl von Schülern Geschwister bevorzugt behandelt werden. "Diese Regelung hat ebenfalls die CDU initiiert und mitgetragen."

Laut Albrecht liegt es an der Komplexität der Fälle, dass über eine große Zahl von Widerspruchsverfahren noch nicht entschieden wurde. Es müssten Fristen gewahrt werden. Außerdem könnten Ausnahmen nur vereinzelt gemacht werden, etwa wenn Schulwege tatsächlich unzumutbar lang ausfielen. "Außerdem würden Eltern klagen, wenn die Obergrenzen der Klassengrößen überstiegen werden", sagt Albrecht. "Wir müssen also sehr genau sein mit unseren Entscheidungen."

Die meisten Widerspruchsverfahren gibt es bei angehenden Erstklässlern: Laut Schulbehörde sind es 222 Fälle. Um diese zügig zu bearbeiten, sei zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt und eine Urlaubssperre verhängt worden. Innerhalb der kommenden zehn Tage sollen alle Erstklässler-Fälle entschieden sein.