Die Schule überprüft ihre Entscheidung zunächst selbst. Zu diesem Zeitpunkt kann die Schule ihre eigene Entscheidung revidieren. Dann wäre das Verfahren zu Ende. Hält sie dagegen an ihrer Entscheidung fest, gibt sie den Vorgang an die Schulbehörde ab.

Die Widersprüche wurden bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist am 16. Mai zunächst in der Rechtsabteilung der Schulbehörde gesammelt, weil nur eine gemeinsame Bearbeitung pro Schule sachgerecht sei, sagt Behördensprecher Peter Albrecht.

Die Bearbeitungszeit kann zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen liegen. Die Widerspruchsgebühr beträgt je nach Fall 31 bis 256 Euro.