Unter der Voraussetzung, dass der Schulfrieden gewährleistet ist, gebe es für den Senat “keine Erforderlichkeit einzugreifen“.

Hamburg. Der SPD-Senat hält das Tragen eines Hijabs - Kopftuch mit weitem Gewand - im Unterricht für zulässig, wenn sich die Schule einverstanden erklärt. Das ergibt sich aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage des CDU-Politikers Robert Heinemann. Wie berichtet, trägt eine Aushilfslehrerin an der Stadtteilschule Alter Teichweg (Winterhude) einen Hijab. Unter der Voraussetzung, dass der Schulfrieden gewährleistet ist, gebe es für den Senat "keine Erforderlichkeit einzugreifen". Das sei an der Schule der Fall.

Anders beurteilt der Senat dagegen das Tragen einer Burka - vollständige Verschleierung nur mit einem Sehschlitz. Beim Tragen religiöser Symbole sei zu prüfen, "ob das Erscheinungsbild einer Lehrkraft derart aus dem Rahmen gesellschaftlicher Anschauungen und Ausprägungen fällt, dass eine Akzeptanz von vornherein ausgeschlossen" sei. "Dies kann bei einer Burka für staatliche Schulen in Hamburg als gegeben angenommen werden", so der Senat.

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Die verschleierte Lehrerin will im November ein Referendariat beginnen. Nach Angaben des Senats gelten für die Ausbildungszeit Ausnahmeregelungen, um das Grundrecht auf freie Berufswahl zu gewährleisten.