Güven P. gerät ins Visier der Ermittler. .Der Vorstand der Türkischen Gemeinde soll mehrere Tausend Euro für eine Aussage erhalten haben.

Hamburg. In der Urkundenfälschungsaffäre um den ehemaligen SPD-Sprecher Bülent Ciftlik geraten inzwischen offenbar auch andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in den Fokus der Ermittler. Wegen Falschaussage ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Güven P., Mitglied im Bundesvorstand der Türkischen Gemeinde in Deutschland e. V. Der Funktionär soll mehrere Tausend Euro für eine Aussage bekommen haben, die Ciftlik entlastete.

Bülent Ciftlik, der in der vergangenen Woche von der weiteren Verbüßung seiner Untersuchungshaft verschont wurde, steht weiterhin im Verdacht, Unterstützer angestiftet zu haben, in seinem Wahlkampfbüro Wahlunterlagen türkischstämmiger Mitbürger zu fälschen. Der einst "Obama von Altona" genannte Politiker soll zudem eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben und eine vorsätzliche Körperverletzung begangen haben. Ciftlik ist nach einem Scheinehe-Verfahren, in dem er schuldig gesprochen wurde, aus der Partei ausgeschlossen worden. In eben jenem Verfahren hatte Güven P. im Sinne Ciftliks ausgesagt. Möglicherweise jedoch nicht wahrheitsgemäß. Dem "Spiegel" bestätigte Güven P., dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Die Vorwürfe seien allerdings unzutreffend. Zwei höchst fragwürdige Zeugen hätten falsch gegen ihn ausgesagt, so der hochrangige Gemeindevertreter. Laut Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers soll P. eine vierstellige Summe für diese Gefälligkeitsaussage erhalten haben. Ob das Geld direkt von Ciftlik gekommen sein soll oder über Mittelsmänner gezahlt wurde, ist bislang nicht bekannt. Ciftlik will sich wegen des laufenden Verfahrens derzeit nicht äußern.

Am Montag hatte der ehemalige SPD-Sprecher das Untersuchungsgefängnis verlassen dürfen. Er profitierte dabei von der langsamen Bearbeitung seines Falles beim zuständigen Gericht. Drei Monate nach Beginn der Untersuchungshaft und dem Eingang der Anklage bei Gericht ist noch keine Entscheidung über den Zeitpunkt der Prozesseröffnung ergangen. Deshalb verfügte der entsprechende Strafsenat, dass Ciftlik "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit" bis zum Prozessauftakt aus der Haft, die er wegen vermuteter Verdunklungsgefahr hatte antreten müssen, entlassen werden solle. Ciftlik muss allerdings bestimmte Auflagen erfüllen. So muss er sich regelmäßig in einem Polizeikommissariat melden und darf die Zeugen im anstehenden Prozess nicht kontaktieren.