Hamburgs Erster Bürgermeister lässt es auf einen Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Strom-, Fernwärme- und Gasleitungen ankommen.

Die Reaktion von Olaf Scholz auf die Nachricht vom Erfolg des Volksbegehrens zum Rückkauf der Energienetze am Donnerstag ist nicht überliefert. Es könnte ein Freudensprung gewesen sein. Einschränkend muss hinzugefügt werden, dass derlei spontane Regungen nicht zum Gestaltungsrepertoire dieses mimischen Minimalisten gehören.

So viel ist immerhin sicher: Mit geradezu unbändiger Kampfeslust sucht der Bürgermeister die Auseinandersetzung mit den Initiatoren von "Unser Hamburg - unser Netz", die die komplette Rekommunalisierung der Strom-, Fernwärme- und Gasleitungen fordern. Scholz hält den Erwerb von 25,1 Prozent der Netze für ausreichend, allerdings will sich der Senat im Rahmen einer strategischen Beteiligung weitreichende Einflussmöglichkeiten für die Stadt vertraglich zusichern lassen. So stand es auch im Wahlprogramm der SPD, trotzdem geht manchem Sozialdemokraten die finstere Entschlossenheit ihres Ersten zur Konfrontation doch zu weit.

Scholz ist sich in der Sache sicher, und er glaubt, die Hamburger überzeugen zu können. Den Erwerb des kompletten Netzes hält er für unfinanzierbar - je nach Schätzungen zwischen 1,5 und 2,5 Milliarden Euro teuer. So spricht einiges dafür, dass der absehbare Volksentscheid parallel zur Bundestagswahl 2013 eine der zentralen Kraftproben dieser Legislaturperiode wird.

Dabei sind etliche Juristen der Meinung, dass das Anliegen des Volksentscheids verfassungswidrig ist. Die erforderliche Milliarden-Investition wäre ein Verstoß gegen das Finanztabu bei Volksentscheiden. "Haushaltsangelegenheiten ... können nicht Gegenstand einer Volksinitiative sein", steht schlicht in der Verfassung. Das Verfassungsgericht hatte 2005 das Volksbegehren "VolXUni - Rettet die Bildung" abgesagt. Die Initiatoren wollten keine Studiengebühren und einen deutlichen Ausbau der Studienplätze. Die jährlichen Kosten von 850 Millionen Euro sahen die Richter als "unzulässigen Eingriff in Haushaltsangelegenheiten" an.

Mancher Sozialdemokrat wiegt sich daher in Sicherheit, weil der Volksentscheid rechtswidrig sei. Doch die Sache könnte einen juristischen Haken haben. Laut Volksabstimmungsgesetz muss die inhaltliche Klärung, ob das Anliegen einer Volksinitiative zur Abstimmung gestellt werden darf, vor dem Volksbegehren erfolgen. Der Zeitpunkt ist verstrichen. Rechtsanwalt Walter Scheuerl, der den Volksentscheid gegen die Primarschule vor einem Jahr zum Erfolg führte, geht dennoch davon aus, dass eine Klage auch jetzt möglich ist. Die Verfassung, höherrangig als das Gesetz, mache keine zeitlichen Einschränkungen für die Überprüfung. "Die Sache ist verfassungspolitisch an der Grenze. Es fragt sich nur, auf welcher Seite der Grenze", sagt SPD-Fraktionschef Andreas Dressel, selbst Jurist.

Die SPD will ihre Mehrheit in der Bürgerschaft jedenfalls nicht nutzen, um eine Klage einzureichen. Der Senat schon gar nicht. Allerdings könnte dies auch die CDU-Fraktion tun, weil sie mehr als ein Fünftel der Bürgerschaftsabgeordneten stellt, einer von ihnen ist Walter Scheuerl. Doch die Neigung der größten Oppositionsfraktion, für die Regierung die Kastanien aus dem Feuer zu holen, ist naturgemäß gering.

So spricht alles für den großen Showdown beim Volksentscheid. Die Ausgangslage erinnert an die große Auseinandersetzung um die Primarschule. Damals glaubte Bürgermeister Ole von Beust, nicht zuletzt mit seiner Popularität ein umstrittenes Projekt direkt durchsetzen zu können. Damals wie heute steht auf der anderen Seite eine gut organisierte Volksinitiative. "Ich erwarte, dass sich die Eltern, wenn es zum Volksentscheid kommt, für die Reform mit einer qualitativ besseren Schule entscheiden", sagte von Beust im April 2009. Und noch ein Jahr später, als es ernst wurde, war die Zuversicht von Beusts ziemlich ungebrochen: "Ich bin überzeugt, dass die Abstimmung gewonnen werden kann, auch wenn es kein Selbstgänger ist."

Ganz ähnlich klingt jetzt Olaf Scholz. Er wies in dieser Woche auf den "milliardenschweren Kredit und die damit verbundenen Zinsbelastungen" hin, die auf die Steuerzahler im Fall eines vollständigen Rückkaufs der Netze zukommen. "Ich bin sicher, dass sich dafür keine Mehrheit findet."

Von Beust und die GAL hatten beim Primarschul-Volksentscheid die Unterstützung der gesamten Bürgerschaft. Gereicht hat es trotzdem nicht. Scholz und die SPD stehen im Parlament derzeit allein mit ihrem Modell. CDU und FDP wollen gar keine Beteiligung der Stadt an den Netzen. GAL und Linke unterstützen die Volksinitiative.

Speziell der Ton zwischen SPD und GAL, eben noch beinahe Koalitionspartner, wird frostiger. GAL-Chefin Katharina Fegebank forderte Scholz auf, angesichts der 116 000 Stimmen für das Volksbegehren seinen Kurs zu ändern. Vor allem dürften jetzt keine Fakten durch einen Vertrag des Senats mit den Netz-Eigentümern Vattenfall und E.on Hanse über den Erwerb von 25,1 Prozent geschaffen werden.

Diesen Rat hatte die GAL selbst allerdings auch nicht beherzigt, als sie noch regierte. Schwarz-Grün führte die Primarschule per Schulgesetz schon ein, obwohl der Volksentscheid noch ausstand. In der Politik kommt es immer darauf an, wo man gerade steht.