Ein Kommentar von Jule Bleyer

Die Rechung ist relativ simpel. Halbiert sich die Zahl der Abgeordneten, verringern sich die Fraktionsmittel. Halbiert sich aber das Gehalt des Fraktionsvorsitzenden, bleibt mehr für die Fraktion. Zum Beispiel für wissenschaftliche Mitarbeiter.

Nun hat sich CDU-Fraktionschef Dietrich Wersich noch nicht entschieden, ob er seine 13 000 Euro Gehalt um die Hälfte auf das Niveau aller anderen Fraktionschefs kürzen will. Dazu ist ihm zu raten.

Natürlich, die Opposition soll alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um einen schlagkräftigen Gegenpol zur Regierung zu bilden, und dafür ist ein Oppositionschef wichtig, der sich beruflich voll und ganz der Kritik und Kontrolle sowie dem Aufzeigen von Alternativen widmen kann. Doch was nützt ein starker Opponent, wenn die Fraktion darunter leidet? Wissenschaftliche Mitarbeiter sind im Politikbetrieb nicht nur wichtig, um Termine zu koordinieren und Anrufe entgegenzunehmen. Sie leisten essenzielle Recherchearbeit, bereiten notwendige Fachinfos auf, halten den Abgeordneten den Rücken frei - mit einfachen Worten, sie sind wichtig für die Oppositionsarbeit. Wenn ein Abgeordneter seinen persönlichen Mitarbeiter an die Fraktion abtritt, ist das okay, solange dessen Arbeitsfähigkeit nicht leidet. Muss aber an Mitarbeitern gespart werden, weil das Geld für das Gehalt eines einzelnen fehlt, wird es schwierig. Das gilt besonders, wenn diese Praxis auch noch juristische Bedenken provoziert - die die Fraktion im Übrigen so langsam mal versuchen sollte auszuräumen.