Das Ende der Hoffnung auf eine rot-grüne Koalition in Hamburg bedeutet für die ehemaligen GAL-Senatoren auch, dass sie ihre Versorgungsansprüche nicht mehr aufstocken können. Ein Ruhegehalt nach Paragraf 14 des Senatorengesetzes steht keinem der drei Ex-Senatoren zu. Das gibt es erst nach vier Jahren Amtszeit. Sie erhalten ein Übergangsgeld, das sich nach der Anzahl der Monate im Amt richtet. Nach ihrer Entlassung erhielten sie drei Monate lang das volle Gehalt von 13 577 Euro, danach für maximal 24 Monate die Hälfte. Weil alle GAL-Senatoren 30 Monate im Amt waren, hat jeder von ihnen Anspruch auf maximal 61 000 Euro, wenn sie keinen neuen Arbeitsplatz haben.

Die CDU-Senatoren, sofern sie vier Jahre im Amt waren, erhalten nach dem Übergangsgeld ab dem 55. Lebensjahr eine Pension. Auch für die Versorgung von Staatsräten wird Hamburg tief in die Tasche greifen müssen. Elf Staatsräte und eine Staatsrätin werden mit Ende der ablaufenden Legislaturperiode ausgeschieden sein und verursachen Gesamtkosten von 1 278 980 Euro für Übergangsgelder. Das hat die Antwort auf eine Anfrage der Linken ergeben. Die Linke fordert, dieses System neu zu regeln. "Die Summen wachsen ständig. Das ist völlig unnötig", sagt Joachim Bischoff.